Startseite BundesländerMecklenburg-Vorpommern Land regelt wegen Gerichtsurteil Zuweisung der Finanzhilfe für freie Schulen neu

Land regelt wegen Gerichtsurteil Zuweisung der Finanzhilfe für freie Schulen neu

von Frank Baranowski
0 Kommentare

(LNP) Das Land hat die Zuweisungen für die freien Schulen an die geltende Rechtsprechung angepasst. Die neue Privatschulverordnung sieht vor, dass freie allgemein bildende Schulen weiterhin Zuschüsse in Höhe von 85 Prozent der tatsächlich anfallenden Lehrerkosten erhalten. Bei beruflichen Schulen sind es Zuschüsse in Höhe von 50 bis 80 Prozent. Allerdings müssen freie Schulen gegenüber dem Land künftig offenlegen, wie viele Kosten an der jeweiligen Einrichtung tatsächlich entstehen. Die volle Finanzhilfe können nur freie Schulen erhalten, die ihre Lehrkräfte nicht schlechter bezahlen als diejenigen an öffentlichen Schulen.

Hintergrund für die Neuregelung sind zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Greifswald. Die Richter hatten festgestellt, dass die zwei klagenden Privatschulen bisher nicht zu wenig, sondern zu viel Geld vom Land erhalten hätten. Zuschüsse dürften nur für tatsächlich entstandene Kosten gewährt werden, die Träger hätten also eine Nachweispflicht. Außerdem muss das Land die Verwendung der Gelder überprüfen. Dazu ist notwendig, dass die Schulen genaue Angaben der tatsächlich entstehenden Kosten machen.

„An das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald sind wir gebunden. Mit der neuen Privatschulverordnung halten wir uns an die geltende Rechtsprechung“, sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Freie Schulen, die ihren Lehrerinnen und Lehrern ein Gehalt zahlen, das genauso hoch ist wie jenes, das die Pädagogen an den öffentlichen Schulen erhalten, müssen keine Kürzungen befürchten“, betonte Brodkorb.

Den Vorwurf der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, mit der neuen Verordnung werde das Schulgesetz ausgehebelt, wies Minister Brodkorb zurück. Der Minister kündigte jedoch an, dass im Bereich der beruflichen Bildungsgänge eine Anpassung der Fördersätze nicht ausgeschlossen sei. „Voraussetzung hierfür ist aber, dass die entsprechenden Träger ihre Kosten gegenüber dem Land transparent darstellen“, so Brodkorb. „Nur auf dieser Grundlage können sachgerechte Entscheidungen getroffen werden.“

Katrin Schwarz
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Pressestelle
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Tel. 0385 588-7052
e-mail: k.schwarz@bm.mv-regierung.de

Das könnte dir auch gefallen