Betroffene können ab sofort eine einmalige Leistung in Höhe von 5.000 Euro beantragen
Nordrhein-Westfalen unterstützt Opfer des Bottroper Apothekerskandals mit rund zehn Millionen Euro
(lnp) Das Land Nordrhein-Westfalen wird die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals mit insgesamt zehn Millionen Euro unterstützen. Betroffene können ab sofort eine einmalige Zahlung in Höhe von 5.000 Euro beantragen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die Geschehnisse rund um die „Alte Apotheke“ sind ein ungeheures Verbrechen, das die Betroffenen für den Rest ihres Lebens begleiten wird. Dieses Leid ist nicht mit Geld aufzuwiegen. Ich hoffe aber, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel helfen, die persönliche Notlage wenigstens ein Stück weit abzumildern. Eins muss klar sein: Die Betroffenen können sich der Solidarität und der Verbundenheit des Landes sicher sein.“
Die sogenannten Billigkeitsleistungen richten sich an Personen, die ausweislich des Strafrechtsurteils des Landgerichts Essen von den vorsätzlichen Verstößen des Bottroper Apothekers gegen das Arzneimittelgesetz betroffen waren, beziehungsweise deren Hinterbliebene. Für die Antragstellung steht ein Formular auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Antragsunterlagen können dann ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder per Post übersandt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich. Weitere Informationen, Formulare und Hinweise zur Antragstellung gibt es online.
Hintergrund des Bottroper Apothekerskandals
Mit der Verhaftung des ehemaligen Inhabers der Alten Apotheke in Bottrop Ende 2016 wurde bekannt, dass dieser über Jahre hinweg in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen zur Krebsbehandlung hergestellt und abgegeben hatte. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete mit einer Verurteilung des Apothekers zu einer zwölfjährigen Haftstrafe.
Quelle: Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 25.04.2022
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