Startseite BundesländerSachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz präsentiert Jahresrückblick 2012 und Bericht der Arbeitsschutzverwaltung 2012

Landesamt für Verbraucherschutz präsentiert Jahresrückblick 2012 und Bericht der Arbeitsschutzverwaltung 2012

von Frank Baranowski
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(LNP) Im Interesse des Verbraucherschutzes wurden 2012 im gesamten Spektrum von A wie Arzneimittel bis Z wie Zusatzstoffe im Rahmen der amtlichen Überwachung durch die Fachbereiche Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz Produkte auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit und rechtmäßige Beschaffenheit geprüft. Das Landesamt untersucht beispielsweise die Badegewässer auf eventuelle fäkale Keimbelastungen oder auch die Herden der Tierzuchtbetriebe auf Seuchenfreiheit, letztlich alles im Sinne eines umfassenden Gesundheitsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Dazu gehörte auch die Aufklärung eines Tuberkulosefalles in der JVA Burg, der für große Beunruhigung bei deren Beschäftigten und deren Familienangehörigen gesorgt hatte.

Das geht aus dem Jahresrückblick 2012 des Landesamtes hervor, der am Mittwoch in Halle vom Präsidenten des Landesamtes, Dr. Bernhard Räbel, vorgestellt wurde. Angekündigt wurde dabei auch die Vorstellung detaillierter Berichte zu untersuchten Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen sowie veterinärmedizinischen Untersuchungen.

Der Leiter des Fachbereiches Arbeitsschutz, Günter Laux, berichtete von der Arbeitsschutzsituation im Lande.

6.139 Betriebsstätten wurden 2012 von den Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamten aufgesucht, dabei mussten 15.166 Sachverhalte beanstandet werden. Bei den 3069 Baustellenkontrollen musste 28-mal die Arbeit nicht nur kurzfristig eingestellt werden. Leider mussten auch 13 Unfälle am Arbeitsplatz mit tödlichem Ausgang untersucht werden. Amtlich untersucht werden auch schwere Vorkommnisse mit technischen Konsumgütern, sofern diese gemeldet werden.

Der vollständige „Jahresrückblick 2012“ und der „Jahresbericht der Arbeitsschutzverwaltung 2012“ sind im Internet unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de im Menübereich Publikationen veröffentlicht.

Zu einzelnen vorgestellten Ergebnissen und Ereignissen:

Sicherheitstechnische Beurteilung von Biogasanlagen

Anlagen zur Erzeugung von Biogas durch Vergärungen von Biomassen haben in Deutschland eine große Verbreitung gefunden. 2004 gab es in Deutschland 2.010 meist kleinere Anlagen. Im Jahr 2012 waren es schon 7.589 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt ca. 3.200 MW. Dies entspricht der Leistung von etwa zwei bis drei Atomkraftwerken.

Bei der Herstellung von Biogas entsteht überwiegend Methan und Kohlendioxid. Da Methan ein brennbares Gas ist, das mit Sauerstoff ein explosionsfähiges Gemisch bildet, können von diesen Biogasgeneratoren Explosionsgefahren ausgehen. Häufig hatten in der Vergangenheit die meist landwirtschaftlich geprägten Betreiber keine Kenntnisse im technischen Explosionsschutz. Die Folge waren einige Explosionen und Verpuffungen, die Todesfälle und zum Teil hohen Sachschaden verursachten.

Deshalb vereinbarte die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und die landwirtschaftlichen Sozialversicherungen für das Jahr 2012 eine gemeinsame Aktion zur Überprüfung von Biogasanlagen. Andere Bundesländer wurden zur Mitwirkung eingeladen. Bis November 2012 wurden dann mehr als 500 Biogasanlagen in zehn Bundesländern überprüft, wobei der Schwerpunkt in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen lag. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass bezüglich der spezifischen Gefahren, die von Biogasanlagen ausgehen, in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte bei der Minderung bzw. Beseitigung der Risiken erreicht wurden. Die Forderungen des konstruktiven Explosionsschutzes werden gegenwärtig fast ausnahmslos eingehalten.

Jedoch bestehen technische Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Immissionsschutzes u. a. durch eine Erhöhung der Zahl der Anlagen mit gasdichten Endlagern. Offene Fragen bestehen in Bezug auf die Langzeitstabilität der verwendeten gasdichten Folien. Fazit: Eine Weiterführung der Aktion wird angestrebt, wobei sich auch noch die restlichen Bundesländer beteiligen sollten.

Tödliche Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt

Leider ereignen sich in der Arbeitswelt jedes Jahr eine Vielzahl von Unfällen. Einige davon sind schwer bzw. tödlich und werden durch die Arbeitsschutzverwaltung des Landes untersucht. So kamen im Jahr 2012 in Sachsen-Anhalt bei zehn Unfällen 13 Beschäftigte/Arbeitnehmer ums Leben. Im Jahr davor waren ebenfalls 13 Tote zu beklagen. Jedoch war in 2012 nicht wie in den letzten Jahren der Baubereich derjenige mit den meisten Toten, sondern andere Branchen bildeten einen Schwerpunkt.

Bei Strahlarbeiten in einem Chemieunternehmen kamen z.B. gleichzeitig drei Beschäftigte zu Tode. Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass die Einwirkung toxischer Stoffe ausgeschlossen werden kann. Alle drei Verunfallten sind auf Grund von Sauerstoffmangel in der Atemluft erstickt. Da die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen noch laufen, kann momentan noch keine abschließende Bewertung erfolgen.

Zwei weitere Beschäftigte starben bei Baumfällarbeiten in der Forstwirtschaft. Ursache waren nicht etwa verletzte Arbeitsschutzvorschriften, sondern das Zusammentreffen unglücklicher Vor-Ort-Verhältnisse. So brach einmal die Krone des Baumes ab und erschlug den Beschäftigten. Ein anderes Mal drehte sich der Baum beim Setzen des Fällschnittes um die eigene Achse, federte zurück und verletzte den Waldarbeiter tödlich.

Bei der Demontage eines Werbeträgers in 15 m Höhe mittels Teleskoparbeitsbühne verklemmte sich diese durch eine mögliche Fehlbedienung. Es kam zu einem Kraftaufbau am Arbeitsbühnengeländer, welches dann abriss und die beiden Arbeitnehmer in einer Art „Peitschenbewegung“ aus dem Arbeitskorb schleuderte, da sie nicht durch Sicherheitsgurte gesichert waren. Beide Verunfallte verstarben noch am Arbeitsort.

Bei der Untersuchung der Arbeitsunfälle steht grundsätzlich die vom Unternehmer zu erstellende Gefährdungsbeurteilung im Mittelpunkt. Wird eine Gefährdungsbeurteilung gefertigt, wird diese aktuell fortgeschrieben und werden die zu treffenden Maßnahmen konsequent angewandt und umgesetzt, können potentielle Unfallgefahren auf ein Minimum begrenzt werden.

Tödlicher Unfall im Zusammenhang mit einer elektrischen Gartenteichpumpe

Gartenteichpumpen werden in Garten- und Zierfischteichen für Springbrunnen bzw. als Umwälzpumpen oder zum Betrieb von Bachläufen verwendet. Häufig werden Tauchmotorpumpen eingesetzt, bei denen der elektrische Teil im sachgemäßen Gebrauch vollständig oder teilweise im Wasser eingetaucht ist.

Im Juli 2012 ereignete sich ein tödlicher Unfall in einer Gartensparte von Lutherstadt Eisleben. Laut Polizeibericht wurde ein 46-jähriger Vater von zwei Kindern in seinem Kleingarten leblos aufgefunden, wobei die Beine des Verunfallten im Wasser eines Gartenteiches lagen. Der hinzugerufene Notarzt stellte den Tod fest. Die eingangs beschriebene Gartenteichpumpe befand sich im Gartenteich. Von der Kriminalpolizei wurde Stromschlag als Todesursache vermutet. Das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz überwacht in seinem Zuständigkeitsbereich auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes das ordnungsgemäße Bereitstellen von Produkten auf dem Markt. Insoweit fallen auch elektrische Gartenpumpen darunter. Die nach dem Unfall von der Polizei sichergestellte Pumpe wurde vom Landesamt angefordert und durch die Geräteuntersuchungsstelle einer sicherheitstechnischen Bewertung unterzogen. Zusätzlich zur Bewertung der Pumpe war es erforderlich, die im Kleingarten installierte elektrische Anlage genauer zu betrachten. Die Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei ergaben, dass die elektrische Anlage in der Gartenlaube aus DDR-Zeiten stammte und kein Fehlerstromschutzschalter (sog. FI-Schalter/RCD) installiert wurde. Die gesamte Installation in der Gartenlaube war vom Besitzer selbst vorgenommen worden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung der elektrischen Anlage durch einen Fachmann wurde nie durchgeführt.

Im Fazit bleibt festzustellen, dass die Isolation an der Gartenteichpumpe defekt war. Eine mögliche Ursache dafür könnte ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb (z. B. längerer Trockenlauf) bzw. auch der unsachgemäße Zusammenbau der Pumpe nach einem Reparaturversuch sein. Dieses, in Kombination mit der unsachgemäßen Installation der elektrischen Anlage, hat den tödlichen Unfall mit hoher Wahrscheinlichkeit verursacht.

Sozialer Arbeitsschutz

Der Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und von jugendlichen Beschäftigten nimmt eine zentrale Stellung im Aufgabenspektrum der Arbeitsschutzverwaltung ein. Es ist sicher zu stellen, dass diese besonders schutzbedürftigen Personengruppen keinen Schädigungen durch die Arbeitswelt ausgesetzt werden. Mögliche Schäden können sich nicht nur durch die Einwirkung von Staub, Lärm, Schadstoffen, Hitze, Kälte, Strahlung usw. ergeben, sondern auch durch psychische Fehlbelastungen oder durch überlange Arbeitszeiten.

Die Kontrollen der gesetzlich höchstzulässigen Dauer der täglichen Arbeitszeit und die Einhaltung der Pausen- und Ruhezeiten erlangen durch die sich schnell veränderten Arbeitswelten immer mehr an Bedeutung. Die Überprüfung von Beschwerden von Beschäftigten, ihren Freunden und Verwandten sowie Dritten nimmt dabei beträchtliche Arbeitskapazitäten des Landesamtes für Verbraucherschutz in Anspruch. Durch frühzeitige, gezielte Beratungsangebote an Arbeitnehmervertretungen und Unternehmen versucht die Arbeitsschutzverwaltung des Landes die Schutzbestimmungen des Gesetzgebers mit den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach flexiblen Arbeitszeitmodellen in Einklang zu bringen.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt
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