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Landesgesetz über Floh- und andere Märkte tritt in Kraft – Gemeinden legen Marktsonntage fest

(LNP) Das Gesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) tritt am 18. April 2014 in Kraft. Spezialmärkte sowie Floh- und Trödelmärkte können an bis zu 8 Marktsonntagen pro Gemeinde stattfinden. Die Städte und Gemeinden legen diese Tage fest. Der Landtag hatte am 26. März dem Gesetz zugestimmt.

Wirtschaftsministerin Eveline Lemke: „Floh- und Trödelmärkte haben ein besonderes Flair und sind Teil unserer Freizeitgestaltung geworden. Dem trägt das neue Gesetz Rechnung, weil es eine behutsame Öffnung vornimmt. Gleichzeitig bleibt der Sonntag als Tag des Kirchgangs und der Besinnung erhalten. Es galt, einen guten Kompromiss zu finden – nach intensivem Austausch mit Vertretern unterschiedlicher Interessen ist dies gelungen.“ Das neue Gesetz folge den Wünschen vieler Menschen ohne religiöse Traditionen zu vergessen.

Durch das Verbot des Verkaufs von Neuwaren sind Floh- und Trödelmärkte künftig vor allem als Orte der Kommunikation zu verstehen, nicht als Handelsplätze. In diese Richtung zielt auch die Möglichkeit, dass die Regionen sich in ihrer Besonderheit darstellen können und die Marktsonntage zum Beispiel für Angebote wie Bauern- oder Honigmärkte oder ähnliche Angebote nutzen. „Für die „Menschen vor Ort ebenso wie für Tagesgäste oder Touristen stellen diese Spezialmärkte inzwischen Anziehungspunkte dar“, so Lemke.

Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem zuletzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Durchführung von gewerblichen Märkten an Sonntagen nicht mit dem Vorgaben des rheinland-pfälzischen Feiertagsrechts in Einklang sah. Das neue Landesgesetz berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Sonn- und Feiertagsschutzes sowie die berechtigten Interessen der Veranstalter und Besucher.

Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

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