(LNP) Heute hat der Landtag die Änderung des Landespressegesetzes beschlossen. Darin wird die Offenlegungspflicht der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Tageszeitungen eingeführt, wie sie auch in den Pressegesetzen anderen Bundesländer praktiziert wird. Zudem sprach sich der Landtag in einem Entschließungsantrag für eine Stärkung der inneren Pressefreiheit durch eine freiwillige Einführung von Redakteursversammlungen, Redakteursräten und Redaktionsstatuten aus.
Dazu erklärt Thomas Felke, medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Tageszeitungen prägen das öffentliche Meinungsbild. Sie ordnen politische Zusammenhänge ein, machen politische Prozesse transparent und haben damit eine wichtige Funktion für die demokratische Meinungsbildung. Dabei ist Transparenz ein hohes Gut und heeres Ziel journalistischer und publizistischer Arbeit. Dazu gehört auch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu erfahren, wer hinter den Zeitungen steht, die sie tagtäglich lesen.
Die immer weiter fortschreitende Aufsplitterung von Redaktionen ändert nicht nur die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse, sie behindert auch die Arbeit von Betriebsräten, wie die aktuelle Entwicklung bei der Volksstimme zeigt. Wir befürworten ausdrücklich die freiwillige Einführung von Redakteursversammlungen, Redakteursräten und Redaktionsstatuten. Zudem ist der Bundesgesetzgeber aufgefordert, sich mit einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes auseinanderzusetzen.“
Dr. Falko Grube
Pressesprecher
Landtag des Landes Sachsen-Anhalt
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