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19. Oktober 2024
Brandenburg

Landesrechnungshof bestätigt Konsolidierungskurs der Landesregierung / Jahresbericht 2012 unterstreicht Notwendigkeit der vom Finanzminister geplanten Einsparungen

(LNP) Im heute vorgestellten Jahresbericht 2012 hat der Landesrechnungshof Brandenburg der Landesregierung eine solide Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. So stellt der Landesrechnungshof unter anderem positiv heraus, dass im Haushaltsjahr 2010 von der vorgesehenen Nettokreditermächtigung mehr als 300 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen werden mussten. Im Folgejahr nutzte das Ministerium der Finanzen die geplante Nettokreditaufnahme von 440 Millionen Euro überhaupt nicht.

Im Zusammenhang mit dem Anstieg der Personalausgaben würdigt der Landesrechnungshof die Maßnahmen des Finanzministers. Die Landesregierung steuere dieser Entwicklung durch den Abbau von Stellen entgegen und schreibe die Personalbedarfsplanung regelmäßig fort, heißt es hierzu in einer heute vom Landesrechnungshof veröffentlichten Pressemitteilung.

Unterstützung erhält Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov auch für die von ihm vorgelegte mittelfristige Finanzplanung, die Einsparungen bei den Ausgaben vorsieht. Um die Einhaltung der ab dem Jahr 2020 geltenden Schuldenregel zu erreichen und den Haushalt des Landes bis dahin auf solide Füße zu stellen, müssen auch nach Einschätzung des Landesrechnungshofes die jährlichen Ausgaben des Landes gesenkt werden. Damit stützt der Landesrechnungshof den von der rot-roten Landesregierung eingeschlagenen finanzpolitischen Konsolidierungskurs.

Mit den einzelnen Prüfergebnissen wird sich in den folgenden Wochen und Monaten nun der Ausschuss für Haushaltskontrolle des Brandenburger Landtages beschäftigen. Die dabei erarbeiteten Stellungnahmen werden zusammen mit dem Bericht des Landesrechnungshofes Basis für die Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung sein.

Hintergrund:
Der Präsident des Landesrechungshofs Brandenburg – Dr. Thomas Apelt – hat heute den aktuellen Jahresbericht 2012 vorgestellt. Gegenstand des vom Landesrechnungshof nach Artikel 106 der Landesverfassung jährlich zu erstellenden Berichts ist die Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2010. Der Bericht bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung durch den Landtag und enthält die bedeutsamen Prüfungsergebnisse und Empfehlungen des Rechnungshofes für das geprüfte Jahr.

Thomas Vieweg
Pressereferent
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.:     0331 866 6005
Fax:     0331 866 6666
E-Mail: thomas.vieweg@mdf.brandenburg.de

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