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18. Oktober 2024
Niedersachsen

Landesregierung ändert das Maßregelvollzugsgesetz

(LNP) Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz zu ändern und den Gesetzentwurf zur Verbandsanhörung freizugeben.
 
Anlass für die Änderung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011. Danach greift die medizinische Zwangsbehandlung eines Untergebrachten gegen seinen natürlichen Willen in dessen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein.
 
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in das Grundrecht auf körperliche Integrität und das Selbstbestimmungsrecht gegen den Willen des Untergebrachten künftig nur eingegriffen werden können, wenn dies dazu dient, die Voraussetzungen der Selbstbestimmung wieder herzustellen. Der Untergebrachte soll so selbst entscheiden können, ob er daran mitwirken will, das Vollzugsziel zu erreichen, oder die Behandlung einer Krankheit ablehnen will.
 
Die Behandlung ist so rechtzeitig anzukündigen, dass die Möglichkeit gegeben ist, dagegen Rechtsschutz zu suchen. Sie muss zuvor von einer externen neutralen Stelle überprüft und bestätigt worden sein. Eine Zwangsmedikation einschließlich ihrer Dauer und möglicher Wiederholungen ist so zu konkretisieren, dass eine gerichtliche Überprüfung möglich ist. Die Anordnung und Überwachung haben durch einen Arzt zu erfolgen.

Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel:  (0511) 120 69 48
Fax: (0511) 120 68 33
Email: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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