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Landesregierung gelassen bis verwundert über Klagedrohung des LRH

von Frank Baranowski
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(LNP) Gesundheitsminister Norbert Bischoff hat verwundert auf die vom Landesrechnungshof gegen die Landesregierung angedrohte Klage im Zusammenhang mit der Prüfung von Krankenhausinvestitionen reagiert. „Die Landesregierung verweigert dem Landesrechnungshof keine Prüfrechte. Auch untersagen weder der Gesundheitsminister und schon gleich gar nicht der Ministerpräsident Prüfungen. Insoweit ist die Stoßrichtung des Landesrechnungshofes, die Landesregierung und namentlich die Staatskanzlei und das Gesundheitsministerium zu verklagen, sachlich schwer nachvollziehbar“, erklärte Bischoff am Dienstag in Magdeburg.

In der Auseinandersetzung geht es um Krankenhausinvestitionen der vergangenen rund 20 Jahre, die aus den so genannten Benutzerbeiträgen – also letztlich von Patientinnen und Patienten finanziert wurden. Anders als in anderen Bundesländern sind diese Mittel laut einem Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 1995 in Sachsen-Anhalt nicht Bestandteil des Landeshaushaltes. Vielmehr hatten das Land, vertreten durch das Gesundheitsministerium, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft eine privatrechtliche Gesellschaft bürgerschaftlichen Rechts zur Prüfung der Investitionsvorhaben und zur Mittelbewirtschaftung gegründet. Über die Mittelvergabe muss in jedem Einzelfall eine gemeinsame Kommission entscheiden – und zwar einstimmig.

Bischoff sagte: „Da wir das Geld also nicht als Land einnehmen, verbuchen und wieder ausgeben, sind wir als Land auch nicht der richtige Adressat für die Prüfaufforderung des Landesrechnungshofes.“ Der Landesrechnungshof bewegt sich vielmehr mit seinem Prüfbegehr in einem privatrechtlichen Raum. 

Bischoff sieht eine Klärung des Problems allein dann, wenn die Krankenhäuser auf freiwilliger Basis eine Prüfung des Landesrechnungshofes zulassen. Er fügte an, dass er die Krankenhausgesellschaft und die Krankenhäuser bereits gebeten habe, sich dem Prüfbegehr des Rechnungshofes zu stellen. „Befehlen können wir das aber nicht“, sagte Bischoff. Im Übrigen seien die beim Land vorliegenden Unterlagen geprüft worden. Das Land habe alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen vorgelegt. 

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