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19. Oktober 2024
Niedersachsen

Landesregierung gibt Asylbewerber länderübergreifend mehr Bewegungsfreiheit

(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die Asylbewerberaufenthaltsverordnung auf Bremen auszuweiten.
 
Seit dem 1. März 2012 ist es Asylbewerbern in Niedersachsen allgemein erlaubt, den Bezirk der Ausländerbehörde, dem sie zugewiesen sind, vorübergehend zu verlassen und sich in ganz Niedersachsen aufzuhalten.
 
„Dadurch sind wir dem Wunsch von Asylbewerbern nachgekommen, die Möglichkeit, sich länderübergreifend zu bewegen, flexibler und weniger restriktiv zu gestalten“, erklärte Innenminister Uwe Schünemann.
 
In einer gemeinsamen Kabinettssitzung Ende Februar 2012 hatten Niedersachsen und Bremen dann vereinbart, Rechtsverordnungen zu erlassen, wonach sich Asylbewerber auch auf dem Gebiet des jeweils anderen Landes aufhalten können.
 
Beide Länder haben sich in den letzten Monaten auf einheitliche Regelungen geeinigt, so dass die geänderte Verordnung jetzt zur Verbandsanhörung freigegeben werden kann.
 
„Niedersachsen und Bremen werden damit eine Vorreiterrolle übernehmen und als erste Bundesländer einvernehmliche Verordnungen erlassen. Eine vergleichbare Absprache gibt es bisher nur zwischen Berlin und Brandenburg, welche aber zum Teil noch auf ermessenslenkenden Erlassen basiert“, so Innenminister Uwe Schünemann.
 
Eine entsprechende Regelung mit der Hansestadt Hamburg ist nicht zustande gekommen. Eine diesbezügliche Anfrage aus Niedersachsen hatte die Hamburger Innenbehörde abgelehnt.

Presse- und Informationsstelle der
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