(LNP) Minister Markov legt Entwurf für Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vor.
Anfang Juli hatte das Kabinett den Minister der Finanzen beauftragt, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) vorzulegen. Diesen hat der Minister heute dem Landtag als Unterrichtung übersandt. Vorgesehen ist, dass dieser nach Beschluss der Landesregierung parallel zu den Haushaltsdebatten diskutiert und beschlossen werden kann, um am 1. Januar 2013 in Kraft treten zu können. Finanzminister Dr. Helmuth Markov bekräftigte heute, dass „das strategische Ziel der rot-roten Landesregierung, das Land, seine Kommunen und Landkreise zu entwickeln und zu stärken, mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz auf solide Beine gestellt ist. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, der solidarische Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen sowie auf der kommunalen Ebene selbst wird ausgebaut und damit aktive Zukunftsvorsorge betrieben.“
Ab 2013 werden die Kommunen mehr Geld als Schlüsselzuweisung erhalten (Abschaffung des so genannten Vorwegabzugs). Zukünftig werden hilfsbedürftige Kommunen durch Ausweitung des Ausgleichsfonds Zuschüsse für bedeutsame Investitionen erhalten, die bislang selbst dringendste Investitionen mangels genehmigungsfähiger Kreditaufnahmen oder stringenter Haushaltssicherungskonzepte nicht realisieren konnten. Um die besonderen Belastungen aus den kommunalen Aufgaben der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung besser abfedern zu können, wird darüber hinaus der Schuldenmanagementfonds um drei Jahre verlängert. Dafür wird der Ausgleichsfonds für die Jahre 2012 – 2015 auf 45 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
Hintergrund:
Abschaffung des Vorwegabzugs:
Mit diesem Gesetz soll ein Abbau des 2006 eingeführten sogenannten Vorwegabzugs gemäß § 3 Abs. 2 BbgFAG vorgenommen werden, das heißt die Kommunen bekommen 2013 20 Millionen Euro, 2014 30 Millionen Euro, 2015 40 Millionen und 2016 50 Millionen Euro mehr Zuweisungen als bisher. Die Verbundmasse wird dann zugunsten der Kommunen um jährlich 50 Millionen Euro gestärkt.
Ausweitung des Ausgleichsfonds:
Der Verwendungszweck der Ausgleichsfondsmittel wird auf lnvestitionen hilfsbedürftiger Kommunen erweitert. Damit soll vermieden werden, dass selbst dringendste lnvestitionen mangels genehmigungsfähiger Kreditaufnahmen oder stringenter Haushaltssicherungskonzepte unterbleiben müssten.
Verlängerung des Schuldenmanagementfonds:
Im Rahmen des Ausgleichsfonds nach § 16 BbgFAG sind die erforderlichen Stabilisierungsmaßnahmen bei den Aufgabenträgern der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung noch nicht abgeschlossen. Diese sollen für weitere drei Jahre ermöglicht werden.
Quelle: mdf.brandenburg.de
Bild-Quelle: mdf.brandenburg.de / Helmuth Markov