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Landesregierung sichert Zukunft der Wohlfahrtspflege

(LNP) Die niedersächsische Landesregierung stellt die Förderung der sechs in der Landes­arbeit­gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) zusammengeschlossenen Verbände auf eine eigene rechtliche Grundlage. In seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag hat das Ka­binett daher den Gesetzentwurf zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege und zur Ände­rung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Die Menschen in Niedersachsen sollten sich auf einen wohnortnahen Zugang zu sozialen Leis­tungen verlassen können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Daher werde den Verbän­den mit diesem Gesetz Planungssicherheit verschafft.

Caritas, Diakonie, die Jüdische Wohlfahrtspflege, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz sind die Träger von landesweit rund 6.000 gemeinwohlorientierten Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen mit mehr als 200.000 hauptberuflich Beschäftigten. Zusätzlich sind über 500.000 Menschen ehrenamtlich enga­giert. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben damit nicht nur als Arbeitgeber eine wirtschaftliche Bedeutung. Sie stehen auch für den sozial- und gesellschaftspolitischen Ein­satz zahlreicher Menschen und sind eine tragende Säule der sozialen Infrastruktur in Nie­dersachsen.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung ein weiteres Ziel der Koalitions­vereinba­rung um. Das Land unterstützt die Organisation der Wohlfahrtsverbände jährlich mit mehr als 20 Millionen Euro. Ab 2014 sollen die Finanzhilfe für die Verbände der Freien Wohlfahrts­pflege und die Förderung der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen in Höhe von 800.000 Euro jährlich zusammengeführt werden. Zurzeit wird die Förderung durch die Vor­schriften im Niedersächsischen Glücksspielgesetz geregelt.

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