(LNP) Die niedersächsische Landesregierung stellt die Förderung der sechs in der Landesarbeitgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) zusammengeschlossenen Verbände auf eine eigene rechtliche Grundlage. In seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag hat das Kabinett daher den Gesetzentwurf zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege und zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Die Menschen in Niedersachsen sollten sich auf einen wohnortnahen Zugang zu sozialen Leistungen verlassen können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Daher werde den Verbänden mit diesem Gesetz Planungssicherheit verschafft.
Caritas, Diakonie, die Jüdische Wohlfahrtspflege, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz sind die Träger von landesweit rund 6.000 gemeinwohlorientierten Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen mit mehr als 200.000 hauptberuflich Beschäftigten. Zusätzlich sind über 500.000 Menschen ehrenamtlich engagiert. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben damit nicht nur als Arbeitgeber eine wirtschaftliche Bedeutung. Sie stehen auch für den sozial- und gesellschaftspolitischen Einsatz zahlreicher Menschen und sind eine tragende Säule der sozialen Infrastruktur in Niedersachsen.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung ein weiteres Ziel der Koalitionsvereinbarung um. Das Land unterstützt die Organisation der Wohlfahrtsverbände jährlich mit mehr als 20 Millionen Euro. Ab 2014 sollen die Finanzhilfe für die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Förderung der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen in Höhe von 800.000 Euro jährlich zusammengeführt werden. Zurzeit wird die Förderung durch die Vorschriften im Niedersächsischen Glücksspielgesetz geregelt.
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