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19. Oktober 2024
Niedersachsen

Landesverordnung regelt erstmals den Erschwernisausgleich für Wald

(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue „Verordnung über den Erschwernisausgleich für forstwirtschaftlich genutzte Naturschutzflächen“ beschlossen.
 
Erstmals wird damit ein Ausgleich für finanzielle Nachteile der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft in geschützten Teilen von Natur und Landschaft eingeführt.
Waldeigentümer erhalten künftig einen angemessen Ausgleich für naturschutzfachlich begründete Bewirtschaftungsauflagen, sofern diese eine wesentliche Erschwernis bedeuten.
 
Die neue Landesverordnung gleicht ausschließlich Auflagen für Waldflächen aus, die im europaweiten Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ liegen.
 
„Vertragsnaturschutz im Privatwald ist kein wirksames Instrument für einen angemessenen finanziellen Ausgleich“, erläuterte Umweltminister Dr. Stefan Birkner.
„Besser bietet sich der Erschwernisausgleich für Wald in Analogie zu demjenigen für Grünland an. Wir kommen so den Zielen des Artenschutzes, des Erhalts und der Steigerung der Biodiversität sowie den ökologischen Funktionen des Ökosystems Wald entgegen“,
so der Umweltminister.
„Die neue Verordnung steigert die Akzeptanz von Maßnahmen des Naturschutzes bei den Waldbesitzern und bietet für die damit verbundenen Erschwernisse einen angemessenen finanziellen Ausgleich“, ergänzte Forstminister Gert Lindemann.

Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: (0511) 120 69 47
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Email: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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