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Landtag macht Weg frei für weitere Sanierung der Wismut-Altstandorte in Sachsen

(LNP) Der Sächsische Landtag hat heute dem Gesetzentwurf zum Finanzvermögen-Staatsvertrag zugestimmt und damit gleichzeitig den Weg für das Wismut-Folgeabkommen freigemacht.

Hintergrund des Gesetzes ist der Abschluss eines Staatsvertrages zur Aufteilung von Finanzvermögen zwischen Bund und Ländern. Der Staatsvertrag beinhaltet einen Kompromiss zur streitigen Aufteilung von Vermögen zwischen Bund und Ländern. Während die Länder vom Bund 3,5 Milliarden Euro fordern, hielt der Bund eine Gegenforderung in Höhe von rund vier Milliarden Euro für gerechtfertigt. Der Vertrag regelt nun, dass hier keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen. Der Bund hat den Abschluss des Vertrages zur Bedingung für die Unterzeichnung des Wismut-Folgeabkommens für die Sanierung der Wismut-Altstandorte gemacht.

„Das Folgeabkommen hat insbesondere für die Erzgebirgsregion und die dortigen ehemaligen Wismutstandorte eine große Bedeutung. Nach über 20 Jahren sehr intensiver Sanierungsarbeiten des Bundes wird damit endlich eine letzte Lücke geschlossen, die durch die bislang geltenden gesetzlichen Regelungen entstanden ist“, sagte der Auer CDU-Landtagsabgeordnete und Mitglied im Arbeitskreis „Haushalt und Finanzen“ Thomas Colditz heute vor dem Landesparlament.

Mit dem Staatsvertrag verpflichten sich der Bund und der Freistaat bis 2022 jeweils 69 Millionen Euro für die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung ehemaliger Uran-Bergbaureviere der Wismut in Sachsen bereitzustellen. „Insbesondere die arg gebeutelte Region Johanngeorgenstadt, die allein mit rund 15 Millionen Euro an dem Vorhaben partizipiert, wird damit weitere strukturelle und wirtschaftliche Unterstützung erfahren. Aber auch Standorte in Schneeberg, Aue, Breitenbrunn, Annaberg, Wolkenstein, Oberwiesenthal, Freital und Dresden werden von den weiteren Mitteln für die Sanierung von Wismut-Altstandorten profitieren“, betonte Colditz.

Hintergrund:

Das neue Wismut-Folgeabkommen hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 138 Millionen Euro (Bund und Land je zur Hälfte). Das erste Verwaltungsabkommen lief von 2003 bis 2012 und hatte einen Umfang von 68 Millionen Euro. 259 Maßnahmen in über 40 Gemeinden in Sachsen konnten dadurch realisiert werden. Durch das Verwaltungsabkommen können jene ehemaligen Standorte der Wismut saniert werden, die das Bergbauunternehmen bis 1962 betrieben hat. Für die später genutzten Liegenschaften kommt der Bund in der Sanierung allein auf.

Die SDAG Wismut (Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft) war ein Bergbauunternehmen, das zwischen 1946 und 1990 auf dem Territorium der Sowjetischen Besatzungszone und DDR an Standorten in Sachsen und Thüringen Uran förderte und aufbereitete. Das Uran war die Rohstoffbasis der sowjetischen Atomindustrie. Das Nachfolgeunternehmen Wismut GmbH ist als Bundesunternehmen mit der Sanierung und Rekultivierung der Hinterlassenschaften des Wismut-Bergbaus betraut.

Andreas Kunze-Gubsch
Pressesprecher
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
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