(LNP) In seiner heutigen Plenarsitzung hat das hessische Parlament laut Wahlvorschlag der Landesregierung Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch zum Hessischen Datenschutzbeauftragten gewählt.
Der Präsident des Hessischen Landtags, Norbert Kartmann, beglückwünschte den wiedergewählten Datenschutzbeauftragten. „Ich gratuliere Prof. Dr. Ronellenfitsch im Namen aller Abgeordneten des Hessischen Landtags zu seiner Wiederwahl. Die erneute einstimmige Wahl von Prof. Dr. Ronellenfitsch zum Hessischen Datenschutzbeauftragten zeigt eindrucksvoll das hohe Ansehen, das er im Haus genießt“, hob Kartmann hervor.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch wurde 1945 in Mannheim geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft 1966 bis 1970 in Heidelberg promovierte er 1974 an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 1981 erfolgte die Habilitation. Von 1982 bis 1988 war er Professor für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bonn, von 1988 bis 1993 Professor für Öffentliches Recht an der FU Berlin und ab 1993 Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht an der Universität Tübingen. Seit September 2003 ist Ronellenfitsch Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen.
Information:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer datenschutzrechtlicher Regelungen bei den öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Landkreise sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei deren Vereinigungen innerhalb des Landes Hessen. Seit dem 1. Juli 2011 kontrolliert er zusätzlich auch die nicht öffentlichen Stellen, wie beispielsweise private Unternehmen, Versicherungen oder Vereine mit Sitz in Hessen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe gibt er Stellungnahmen ab zu Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers, die datenschutzrechtlichen Bezug haben, berät und kontrolliert er die Daten verarbeitenden Stellen, kümmert er sich um die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zum Datenschutz haben oder die sich durch das Vorgehen einer Behörde oder eines Unternehmens in ihren Rechten verletzt sehen.
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, sich unmittelbar an den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu wenden und ihn um Unterstützung zu bitten.
Der Datenschutzbeauftragte erstattet dem Hessischen Landtag jährlich seinen Tätigkeitsbericht.
Carola May
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