Startseite BundesländerBayern Landtags-SPD ruft nach Entschuldungspakt für notleidende Kommunen / Auch Bayerns Kommunen müssen beim Schuldenabbau miteinbezogen werden

Landtags-SPD ruft nach Entschuldungspakt für notleidende Kommunen / Auch Bayerns Kommunen müssen beim Schuldenabbau miteinbezogen werden

von Frank Baranowski
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(LNP) Defizite in der Regional- und Strukturpolitik haben dazu geführt, dass gerade im ländlichen Raum viele finanzschwache, ohne eigenes Fehlverhalten hoch verschuldete Gemeinden aus eigener Kraft nicht die nötige Konsolidierung ihrer Haushalte leisten können. Erstmals wird es ab 2013 im kommunalen Finanzausgleich sog. Stabilisierungshilfen geben. Damit hat die Staatsregierung zwar eine Teilforderung der SPD-Landtagsfraktion aufgegriffen; dies ist für sich allein allerdings völlig unzureichend, stellen anlässlich der Anhörung der Landtagsausschüsse für Finanzfragen und Kommunales am Mittwoch (26. September) der stellvertretende Vorsitzende und Finanzexperte der SPD-Fraktion, Volkmar Halbleib, und SPD-Kommunalsprecherin Helga Schmitt-Bussinger fest.

Nötig sei ein Instrumentenmix aus kommunalem Finanzausgleich sowie regionaler und sektoraler Strukturpolitik, um die Wirtschafts- und damit Einnahmesituation von Kommunen in ländlichen Räumen nachhaltig zu verbessern, betonen Halbleib und Schmitt-Bussinger. „Wir werden einen Investitions- und Entschuldungspakt für notleidende Kommunen in Bayern initiieren, der auch und gerade den Gemeinden im ländlichen Raum hilft.“ Andere Bundesländer hätten längst Entschuldungsfonds aufgelegt, die durch Teilentschuldung und damit verbundene sinkende Zinslasten die Haushalte entlasten und einen dauerhaften Beitrag zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen und zur Investitionsfähigkeit betroffener Gemeinden und Landkreise leisten.

Auch Bayerns Kommunen müssen beim Schuldenabbau miteinbezogen werden, weshalb die kommunalen Schulden mit in eine umfassende Bestandsaufnahme der Schulden des Freistaats einfließen sollen. Über einen kommunalen Entschuldungsfonds müssen die Schulden von Städten und Gemeinden zurückgeführt werden. Wenn nur Staatsschulden getilgt werden sollen, bestünde die Gefahr, dass – wie bei kommunizierenden Röhren – die Schulden in die kommunalen Haushalte verlagert werden,

Bei einer Gesamtbetrachtung von Staats- und Kommunalschulden tragen schon heute mit 28,9 Prozent die bayerischen Kommunen bei einem Ländervergleich den höchsten Schuldenanteil, so Halbleib und Schmitt-Bussinger. Wenn der Staat die Zielsetzung des Schuldenabbaus verfolgt, darf er sich nicht auf Kosten der Kommunen entlasten, die Schulden auf die Kommunen verlagern und die Kommunen weiter in die Verschuldung treiben. Das Ziel ist im Gegenteil der parallele Abbau der kommunalen Schulden durch eine verbesserte Finanzausstattung des Freistaats. Bereits jetzt haben die bayerischen Kommunen Kreditmarktschulden in Höhe von 13,8 Milliarden Euro – das sind 28,9 Prozent der Gesamtverschuldung von Staat und Kommunen. Nimmt man als Zielmarke 20 Prozent kommunaler Schuldenanteil, müssen die kommunalen Schulden um 5,3 Milliarden Euro sinken.

Die Verbundquote, also der Anteil, mit dem der Freistaat seine Kommunen an den Steuereinnahmen beteiligt, ist in Bayern mit 12,5 Prozent am niedrigsten. Eine Anhebung auf 15 Prozent würde die Schlüsselmasse um 646 Millionen Euro erhöhen. Die Verbundquote sollte daher schrittweise bis zu dieser Zielmarke angehoben werden. „Um die Investitionskraft von Kommunen in strukturschwachen ländlichen Raumen nachhaltig zu verbessern, werden wir neben der Verbesserung der Schlüsselzuweisungen durch eine Anhebung der Verbundquote von 12,75 auf 15 Prozent die Investitionspauschale, die Fremdenverkehrsförderung und die Mittel für den OPNV zielgerichtet aufstocken“, so Halbleib und Schmitt-Bussinger. Damit auch klamme Kommunen in ländlichen Raumen von den staatlichen Förderprogrammen profitieren, müssen die finanziellen Eigenanteile abgesenkt werden.

Michael Langer
Pressesprecher
SPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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