(LNP) Landtagspräsident Gunter Fritsch und die Präsidentin des Landtages Nordrhein-Westfalen Carina Gödecke haben heute in Potsdam den Vertrag über ein gemeinsames Versorgungswerk der Abgeordneten beider Landesparlamente unterzeichnet.
Dessen Bildung hatten die Landtage im zurückliegenden Jahr beschlossen und ihre Präsidentin bzw. ihren Präsidenten ermächtigt, den entsprechenden Vertrag im Namen des jeweiligen Landesparlaments zu unterzeichnen. Mit dem Vertragsabschluss wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass das bereits seit 2005 in Nordrhein-Westfalen erfolgreich arbeitende Versorgungswerk mit Beginn der 6. Wahlperiode des Landtages Brandenburg zu einem gemeinsamen Versorgungswerk erweitert wird. Dank der Erhöhung der Mitgliederzahl wird das Versorgungswerk zukünftig noch effizienter als bislang arbeiten können. Für die Brandenburger Abgeordneten bedeutet dieser Schritt einen Systemwandel weg von der bisherigen staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung hin zu einer kapitalfinanzierten Altersversicherung – ein Schritt, den die nordrhein-westfälischen Abgeordneten bereits 2005 vollzogen haben.
Carina Gödecke, Präsidentin des Landtages NRW und zugleich Vorsitzende des Vorstands des derzeitigen Versorgungswerks:
„Ich freue mich, dass sich die Brandenburger Abgeordneten für das gemeinsame Versorgungswerk mit dem Landtag Nordrhein-Westfalen entschieden haben. Dieser Vertrag setzt Maßstäbe im System der Altersversorgung von Parlamentariern. Er zeigt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Landtagen in diesem Bereich möglich und sinnvoll ist. Ich würde es begrüßen, wenn von diesem Vertrag eine Vorbild- und Impulswirkung in Richtung der anderen Landesparlamente ausginge.“
Gunter Fritsch, Präsident des Landtages Brandenburg:
„Die Entscheidung für eine Umstellung der bisherigen beamtenähnlichen Altersversorgung der Abgeordneten auf eine kapitalfinanzierte Altersvorsorge bedeutet einen kompletten Systemwandel für die Abgeordneten des Landtages Brandenburg. Sie haben mit ihrer Entscheidung Mut bewiesen. Gleichzeitig ist dem Landtag Nordrhein-Westfalen für seine Bereitschaft, das eigene Versorgungswerk für die Brandenburger Abgeordneten zu öffnen, und für die fairen Vertragsverhandlungen zu danken.“
Zum Inhalt des Vertrags:
Der Vertrag regelt die angemessene Vertretung der aktiven und ehemaligen Abgeordneten beider Landtage in den Selbstverwaltungsorganen des Versorgungswerks (Vorsitzende/r des Vorstands, Vorstand und Vertreterversammlung). Entsprechend den Mitgliederzahlen beider Landtage sind die Brandenburger Mitglieder mit rund einem Drittel in den Organen vertreten; zugunsten der kleineren Gruppe der Brandenburger werden im Vertrag zudem spezielle, die Minderheit schützende Vorkehrungen getroffen.
Der Sitz des Versorgungswerks ebenso wie die staatliche Aufsicht verbleiben in Nordrhein-Westfalen, letztere unter Beteiligung der brandenburgischen Versicherungsaufsicht. Wesentliche Regelungsinhalte betreffen außerdem die gemeinsame Verwaltung des Vermögens unter besonderer Berücksichtigung des von den nordrhein-westfälischen Abgeordneten bereits eingebrachten Vermögens sowie die Bedingungen einer Kündigung des Vertrags.
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