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Landwirtschaftspolitik / Agrarausschuss: Minister verweigert Unterrichtung zum Düngeverbot – Kleinere und Bio-Betriebe werden besonders geschädigt

(LNP) Der FDP-Agrarpolitiker Hermann Grupe hat das Verbot der organischen Strohausgleichsdüngung kritisiert. „Der Erlass des Landwirtschaftsministers dient weder dem Grundwasser- noch dem Trinkwasserschutz. Er ist fachlich nicht nachvollziehbar“, stellt der agrarpolitische Sprecher der FDP–Landtagsfraktion fest. Stroh sei schwer zersetzbar. Um es in Humus zu verwandeln, müsste ein optimales Umfeld für die Bodenbakterien geschaffen werden. „Das lernen unsere Auszubildenden schon in der Berufsschule“ sagt Grupe.

Stroh habe ein C–N–Verhältnis (Kohlenstoff – Stickstoff) von zehn zu eins, die Bakterien benötigten aber ein Verhältnis von etwa vier zu eins. Der fehlende Stickstoff müsse zugeführt werden, was sich mit keinem Dünger idealer umsetzen ließe, als mit Gülle oder Substrat aus Biogasanlagen. Sie könnten als flüssiger Dünger das Stroh durchdringen. Nährstoffverlagerungen ins Grundwasser seien bei einer ordnungsgemäßen Ausbringung nicht zu befürchten. Die mineralische Ausgleichsdüngung sei weiter erlaubt, allerdings weniger wirkungsvoll.

„Wir hätten im Ausschuss gerne erfahren, welche neuen Erkenntnisse dem Ministerium vorliegen, die diese alten Lehrmeinungen außer Kraft setzen“, erklärt Grupe. Die rot–grüne Ausschussmehrheit habe eine Unterrichtung am 14. August aber leider abgelehnt, obwohl die Düngesaison jetzt mit der Aberntung der Felder aktuell beginne.

Besonders betroffen seien die Biobetriebe, die ja ausschließlich organische Dünger verwenden dürften und denen diese sinnvolle Düngeranwendung jetzt untersagt werde. „Der Minister trifft einmal mehr diejenigen im besonderen Maße, die er nach eigener Aussage fördern will“, stellt Grupe fest. So habe der Minister in der Vergangenheit bereits durch seine vielfältigen bürokratischen Auflagen gerade den kleineren Betrieben besondere Lasten auferlegt.

Martin Brüning
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E-Mail: martin.bruening@lt.niedersachsen.de

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