Startseite BundesländerNordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper: Keine Verfassungsänderung für Kraft-Nachfolge

Lutz Lienenkämper: Keine Verfassungsänderung für Kraft-Nachfolge

von Frank Baranowski
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(LNP) Zu den Planungen der SPD-Landtagsfraktion, die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wahl des Ministerpräsidenten abzusenken, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion und Mitglied der Verfassungskommission, Lutz Lienenkämper:

„Die CDU-Landtagsfraktion wird nicht an einer Änderung der Landesverfassung mitwirken, um die Vorgaben zur Wahl des Ministerpräsidenten zu vereinfachen. Die Gedankenspiele innerhalb der SPD-Fraktion wie ein Nachfolger für Ministerpräsidentin Kraft gewählt werden soll, werden im Landtag keine Mehrheit finden. Das ist kein Thema, das die Verfassungskommission beschäftigt, sondern ausschließlich die SPD-Fraktion zur Lösung interner Probleme. Die Arbeit der Verfassungskommission darf nicht mit solchen parteipolitischen Spielchen belastet werden. Da sich auch die FDP-Fraktion gegen eine Änderung ausgesprochen hat, ist klar, dass es hierfür nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit geben wird. Es bleibt somit dabei, dass Ministerpräsidenten ein Landtagsmandat haben müssen. Das hat sich bewährt und soll deshalb auch in Zukunft so bleiben.“

Stefanie Täger
Sekretärin/Sachbearbeiterin
CDU-Landtagsfraktion
Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211/884-2094
Telefax: 0211/884-3388
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