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18. Oktober 2024
Saarland

Maas: Strompreisspirale stoppen – Verbraucher entlasten -Versorgungssicherheit herstellen

(LNP) Anlässlich der derzeitigen Debatte um die Strompreiserhöhungen im kommenden Jahr schlägt der saarländische Wirtschafts- und Energieminister Heiko Maas mehrere konkrete Maßnahmen zur Dämpfung dieses Anstiegs sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit vor.

Am 15. Oktober haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der Kostenumlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für 2013 bekannt gegeben. Die Umlage steigt von rund 3,6 Ct/kWh auf über 5 Ct/kWh im nächsten Jahr.

Maas: „Die Strompreise sind bereits in den letzten Jahren rasant gestiegen. Im Wesentlichen sind die von den Endverbrauchern zu zahlenden Strompreise nur zu einem Drittel Erzeugerpreise, zu zwei Dritteln mittlerweile Aufschläge durch gesetzliche Umlagen. Der Anstieg der EEG-Umlage wird den Strom für private Endverbraucher und Unternehmen erneut verteuern. Das kann nicht so weiter gehen.“

Maas befürchtet nicht nur, dass wir bei den Strompreisen, sowohl für private als auch gewerbliche Endverbraucher, die „Grenzen der Belastbarkeit erreicht“ haben, sondern dass ein weiteres Drehen an der Kostenschraube auch die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende schwinden lasse. Dabei sei bei den anstehenden großen Infrastrukturaufgaben wie etwa dem Netzausbau genau diese unabdingbar.

Maas schlägt daher als Sofortmaßnahme zur Dämpfung des Preisanstiegs für Privathaushalte einen reduzierten Umsatzsteuersatz vor. In Analogie zum abgesenkten Umsatzsteuersatz für Lebensmittel und ähnliche Güter der Grundversorgung würde dabei pro Person und Jahr eine pauschale Verbrauchsmenge von 500 kWh Strom nur noch mit dem verringerten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (statt bisher 19 Prozent) belegt. Maas: „Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf 500 kWh würde dazu führen, dass damit in etwa die Preiserhöhung kompensiert werden könnte, die jetzt durch die Erhöhung der EEG-Umlage entsteht.  Das Modell hilft allen Verbrauchern, belässt den Effizienzgedanken für darüber hinausgehende Mehrverbräuche im System und entlastet in besonderer Weise einkommensschwache Personengruppen.“ So würde ein Vier-Personen-Haushalt rund 55 Euro sparen, was in etwa dem Strompreisaufschlag für die EEG-Umlage entspreche.
Unabhängig von dieser kurzfristig kostendämpfenden Maßnahme ist Maas davon überzeugt, dass an der Deckelung der Ausbauziele – wie bei der Solarenergie bereits geschehen – auch bei anderen Energieträgern kein Weg vorbei führt: „Dies erscheint auch deshalb möglich und sinnvoll, weil wir beim Ausbau der regenerativen Energieträger heute schon weiter sind, als geplant. Diese tragen schon heute zu 25 Prozent zur Stromversorgung bei. Selbst bei einer jetzt vorzunehmenden Deckelung der Ausbauziele ist eine Erhöhung des regenerativen Anteils an der Stromversorgung auf 40 Prozent bis 2020 mehr als realistisch.“ Langfristig sei darüber nachzudenken, Förderung und Organisation der Energiewende auf der Basis eines Quotenmodells zu organisieren, wie es dieser Tage auch von Andreas Mundt, dem Chef des Bundeskartellamtes, vorgeschlagen wurde.

Nach einem solchen Quotenmodell würden alle Stromlieferanten gesetzlich verpflichtet, einen wachsenden Anteil ihrer Stromliefermengen aus neuen EE-Anlagen zu beziehen oder selbst zu erzeugen. Sie könnten dabei die kostengünstigsten Anlagen und die eingesetzte Energieform frei wählen. Das könnte auch zu Preisreduzierungen führen. Es sollten jedoch, so der Minister, „auch die volkswirtschaftlichen Kosten der hierfür nötigen Netzverstärkungsmaßnahmen berücksichtigt werden.“ Damit könne verhindert werden, dass einseitig lediglich Windstrom von der Küste bevorzugt und die Allgemeinheit für Kosten überdimensionierter Stromtrassen zur Kasse gebeten wird.

Kurzfristig gilt es jedoch auch, die Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau aufrecht zu erhalten. Maas befürchtet, dass die vorhandenen Preissignale an den Strombörsen nicht ausreichen, um für kritische Versorgungssituationen genügend Kraftwerksleistung bereit zu halten: „Wir brauchen auch in Zukunft konventionelle Kraftwerke, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese muss man auch genau dazu in die Lage versetzen.“
Hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden. Zumindest müsse ein sogenannter Reservemarkt, vermutlich sogar ein eigener Kapazitätsmechanismus, entwickelt und im Energiewirtschaftsrecht verankert werden. Dabei sollten die Kraftwerksbetreiber Vergütungen für die Vorhaltung gesicherter, schnell abrufbarer Leistung erhalten. Dieser Mechanismus müsse gleichermaßen Bestands- und Neuanlagen sowie Speicher- und Lastmanagementinstrumente erfassen. Damit könnten in Kürze anstehende Entscheidungen zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen getroffen werden. Dies betreffe sowohl Instandhaltungs- und Ertüchtigungsinvestitionen, als auch drohende Stilllegungen von Bestandskraftwerken, die gerade im Südwesten Deutschlands zur Systemstabilität gebraucht werden.

Quelle: Saarland.de – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

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