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21. November 2024
Wirtschaft

Markenpiraterie: Hoffnung im Kampf gegen gefälschte Produkte

Markenpiraterie: Hoffnung im Kampf gegen gefälschte Produkte

Konsequent gegen Markenpiraterie vorgehen

Online-Handel erschwert Kontrollen durch den Zoll

(lnp) Angesichts der 5,8 Prozent aller EU-Importe, bei denen es sich nach Berechnungen der OECD und des EUIPO um Fälschungen handelt, stellen die Zollbehörden einen unverzichtbaren Schutzwall im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie dar. Die Generalzolldirektion hat heute ihre Statistik für das vergangene Jahr veröffentlicht und 2021 demnach in fast 25.000 Fällen mehr als 18,8 Millionen Fälschungen im Wert von ca. 315 Millionen Euro an der Grenze beschlagnahmt. Am häufigsten wurde nach Verpackungsmaterialien diesmal Spielzeug, Spiele und Sportartikel aufgegriffen (ca. 570.000 Artikel).

Mehr als 80 Prozent der Aufgriffe erfolgten dabei im Postverkehr. „Der Onlinehandel ist in den letzten Jahren zu einem großen Problem für den Zoll geworden. Da es sich in der Regel um viele einzelne Pakete handelt, kann der Zoll kaum alle verdächtigen Sendungen kontrollieren“, kommentiert Volker Bartels, Vorsitzender des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie, die Zahlen, „Die von Fälschungen betroffenen Unternehmen tun bereits ihr Möglichstes, um illegale Angebote ihrer Produkte zu unterbinden. Viele Handelsplattformen und andere Internet-Dienstleister gehen aber leider immer noch zu selten und zaghaft gegen solche Rechtsverstöße vor.“

Digital Services Act verspricht Verbesserungen

Das soll sich nun mit dem Digital Services Act ändern, auf den sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission nach über einem Jahr an Debatten und Verhandlungen Ende April geeinigt haben. Dieser sieht unter anderem eine Verpflichtung für Online-Marktplätze vor, die Identität der dort tätigen Händler vor Geschäftsaufnahme zu überprüfen. Zudem müssen die Verkaufsplattformen die gelisteten Angebote stichprobenartig mit offiziellen Datenbanken abgleichen und die Verbraucher informieren, wenn sich ein gekauftes Produkt im Nachhinein als Fälschung herausstellt.

„Der Digital Services Act ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und wird die Verbraucher in vielen Fällen vor unseriösen Händlern auf Online-Marktplätzen schützen“, bemerkt Bartels dazu, „Allerdings lässt er noch diverse Schlupflöcher offen: Schon heute sehen wir, dass für den Verkauf von Produktfälschungen zunehmend alternative Vertriebswege, wie zum Beispiel soziale Medien oder Live-Streams, genutzt werden. Viele der wichtigsten Regelungen des DSA werden für diese Vertriebswege aber voraussichtlich nicht gelten, die Verbraucher werden dort wesentlich schlechter geschützt sein. Die EU-Kommission sollte die Situation hier genau beobachten und gegebenenfalls schnell nachbessern.“

Wissenwertes über den Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V.

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) setzt sich seit 1997 als branchenübergreifender Verband für den Schutz geistigen Eigentums ein. Der APM ist eine Gemeinschaftsinitiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Markenverbandes. Im APM engagieren sich namhafte Unternehmen aus verschiedenen Branchen für ein Umfeld, in dem sich innovative Tätigkeit entfalten und auf einen effektiven Schutz bauen kann.

Quelle: Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V., 02.05.2022
Bild: pixabay

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