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Mecklenburg-Vorpommern bei Vorstoß gegen Korruption im Gesundheitswesen unterstützt

von Frank Baranowski
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(LNP) Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßte es, dass auch Hamburg einen Anti-Korruptionsvorschlag vorgelegt hat: „Wir sollten zusammen handeln“

„Mecklenburg-Vorpommern hat vor einem Monat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Ich begrüße es sehr, dass Hamburg unsere Ansicht unterstützt und ebenfalls einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen vorschlägt. Ich lade die Hamburger und alle anderen Bundesländer ein, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, um für das Vertrauen zwischen Patienten und Ärzten mit einer gemeinsamen Initiative zu stärken“, sagte Ministerin Kuder.

„Korruptiven Machenschaften im Gesundheitswesen muss ein Riegel vorgeschoben werden. Der Entwurf aus Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, ins Strafgesetzbuch den Straftatbestand Korruption im Gesundheitswesen als § 299a aufzunehmen. Erfasst wären darin auch diejenigen im gesamten Gesundheitswesen, die Vorteile versprechen oder zuwenden. Das Geld, das durch Korruption dem Gesundheitswesen entzogen wird, fehlt am Ende für das Wohl der Patienten“, mahnte die Justizministerin.

Den Vorschlag für die Einführung eines § 299a StGB, den Mecklenburg-Vorpommern auf der Justizministerkonferenz 2013 präsentieren wird, finden Sie im Internet auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

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