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Mecklenburg-Vorpommern sagt Evangelischen Kirchen bis 2019 stabile Unterstützung zu

(LNP) Justizministerin Uta-Maria Kuder unterzeichnete die Patronatsvereinbarung über rund 3,5 Mio. Euro: „Land und Kirchen sind seit 20 Jahren aktive Partner“

„Auch im 20. Jahr des Güstrower Vertrags haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Kirchen ihre aktive Partnerschaft unter Beweis gestellt. Wir arbeiten in vielen Bereichen zusammen, ob auf dem Gebiet der Justiz in der Gefängnisseelsorge oder im Sozial,- Bildungs- und Kulturbereich sowie bei der Polizeiseelsorge. Das Engagement der Kirchen weiß die Landesregierung sehr zu schätzen“, sagte Justizministerin Kuder, die auch zuständig ist für Kirchenangelegenheiten.

„Ich freue mich sehr, dass wir als Land Mecklenburg-Vorpommern die Kirchen weiterhin mit bis zu 3,5 Millionen Euro Patronatsmitteln jährlich unterstützen. So konnten wir mithelfen, dass in den vergangenen 20 Jahren die Kirche sprichwörtlich im Dorf geblieben ist. Die historischen Kirchen sind Teil unseres Kulturerbes und Mittelpunkt der Städte und Dörfer. Sie sind sehenswerte Denkmale und Orte für Gottesdienste. Sie tragen durch ihren vielfältigen Veranstaltungen auch dazu bei, die touristische Attraktivität des Landes zu erhöhen. Dadurch wird ein entscheidendes Ziel des Güstrower Vertrages von 1994 erfüllt und weiterhin langfristig gesichert“, sagte die Ministerin.

„Allein in Mecklenburg konnte die damalige Evangelisch-Lutherische Landeskirche für die Jahre 2008 bis 2012 mit 23 Mio. Euro staatlicher Mittel Denkmale erhalten, darunter fast 17 Mio. Euro Patronatsleistungen. Dazu kamen knapp 35 Mio. Euro kirchliche Mittel und Stiftungsgelder. Der Kirchenkreis Mecklenburg hat allerdings auch bis 2024 einen Bedarf von 212 Mio. Euro errechnet. Mit unserer Vereinbarung können sich die Kirchen der Unterstützung des Landes beim Denkmalschutz weiter gewiss sein. Sie haben Planungssicherheit bis zum Jahr 2019“, hob die Justizministerin bei der Unterzeichnung hervor.

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