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19. Oktober 2024
Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern stellt drei Mil-lionen Euro für Rückbauprogramm bereit

(LNP) In dem nunmehr beschlossenen Haushaltsplan für 2012 und 2013 sind pro Jahr 1,5 Mio. Euro für die Fortführung des Rückbauprogramms zur Beräumung sogenannter devastierter Flächen (Schandflecken) in ländlichen Räumen sowie für die Information und Beratung von Eigentümern dieser Flächen eingestellt. Zuvor waren es 1 Mio. Euro pro Haushaltsjahr. Neu ist auch: Neben der Beräumung von landeseigenen Flächen, fallen im Rahmen von Härtefallregelungen, nun auch kommunale und private Flächen in das Programm. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an Abriss und Rückbau. Dies liegt grundsätzlich vor, wenn von dem Grundstück eine Gemeinwohlgefährdung ausgeht, aber wegen fehlender Eigenmittel oder Herrenlosigkeit des Grundstücks niemand zur Gefahrenabwehr herangezogen werden kann.

Entsprechende Anträge zur Beräumung devastierter Flä-chen können jetzt beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. Die Beratung erfolgt bei der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (Lindenallee 2a, 19067 Leezen,), Ansprechpartner ist dort Herr Kleine (Tel.: 03866-404164). Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Telefon: 0385 588-6003
Telefax: 0385 588-6022
E-Mail:    m.saretz@lu.mv-regierung.de
Internet: www.mv-regierung.de/lu

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