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Mecklenburg-Vorpommern will Straftatbestand der Korruption im Gesundheitswesen schaffen

(LNP) Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) präsentierte Entwurf zur Korruptionsprävention: „Zwischen Patient und Arzt muss Vertrauensverhältnis gewahrt bleiben“

„Vorbeugen ist besser als heilen, würden Mediziner sagen. Es ist an der Zeit, korruptiven Machenschaften im Gesundheitswesen einen Riegel vorzuschieben. Mir geht es um die Frage, wie wir das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stärken können. Darum werde ich im Juni 2013 auf der Justizministerkonferenz einen Entwurf vorlegen, der freiberufliche Ärzte genauso strafrechtlich erfasst wie angestellte Mediziner bereits strafrechtlich erfasst sind. Der Bundesgerichtshof hatte auf diese Lücke hingewiesen“, sagte Justizministerin Kuder in Schwerin.

„Der Entwurf aus Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, den Straftatbestand Korruption im Gesundheitswesen als § 299a ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Darin wären auch diejenigen im Gesundheitswesen erfasst, die Vorteile versprechen oder zuwenden. Wettbewerbsverzerrungen, die durch Korruption bedingt sind, sollen so vermieden werden, was bislang durch die Selbstkontrolle nicht effektiv genug erfolgt ist. Geld, das durch Korruption dem Gesundheitswesen entzogen wird, steht nicht für das Wohl der Patienten zur Verfügung“, warnte Ministerin Kuder.

„Ich möchte keinen Arzt unter Generalverdacht stellen oder kriminalisieren. Ein Vertrauensverhältnis kann aber nur gewahrt bleiben, wenn sich der Patient hundertprozentig sicher sein kann, dass der Arzt ausschließlich im Interesse der Gesundheit des Patienten handelt“, so die Ministerin.

Information:

Die 84. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister ist am 12./13. Juni 2013 in Perl-Nennig (Saarland). Mecklenburg-Vorpommern setzt das Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ auf die Tagesordnung.

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