(LNP) Nach Ansicht der baupolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Regine Lück, gehen die vorgesehenen Änderungen beim Bau gewerblicher Tierhaltungsanlagen nicht weit genug und kommen zu spät. „Für die Vorhaben, die bereits im Verfahren sind, greifen die Regelungen, die erst ab Frühjahr 2013 gelten sollen, nicht mehr. Außerdem sollte schon bei weniger Tieren ein Bebauungsplan vorgeschaltet werden, nicht erst ab 3 000 Mastschweinen und 60 000 Hennen“, betonte sie.
Gewerbliche Anlagen zur Tierhaltung sollten nicht mehr als Außenbereichsvorhaben genehmigungsfähig sein, sobald ein ordentliches Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchzuführen ist. Dann müsste bereits ab 2 000 Mastschwein- und ab 40 000 Hennenplätzen Baurecht zwingend durch einen Bebauungsplan geschaffen werden. Das bedeutet mehr Mitbestimmung für die Gemeinden.
Regine Lück rät Gemeinden, in denen Bauabsichten für gewerbliche Tierhaltungsanlagen bestehen, sich von der Verwaltung umfassend beraten zu lassen und von Anfang an den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und dem Investor zu suchen. Sie ist sicher, dass sowohl Gemeinde als auch Tierhalter davon profitieren werden. „Was mehrheitlich gewollt wird, passt auf jeden Fall in die Gemeinde und in die Region“.
Eine Entwicklung zu noch mehr Riesenanlagen, wie die kurz vor der Inbetriebnahme in Alt Tellin stehende Sauen- und Ferkelanlage, sollte der Vergangenheit angehören.
Quelle: originalsozial.de
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