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Menschenwürde der Strafgefangenen achten

(LNP) Zu den Mängeln in der JVA Neumünster sagt der innenpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Das Mietrecht räumt den Mietern bei gesundheitsgefährdenden Mängeln der Räume wie schwerem Schimmelbefall ein fristloses Kündigungsrecht ein. Gefangene können nicht kündigen! Sie werden in maroden Häusern eingeschlossen.

Die Achtung der Menschenwürde gilt auch für Strafgefangene und für Untersuchungshäftlinge im Haus B der JVA Neumünster. Haushaltsschwierigkeiten rechtfertigen vor diesem Hintergrund nicht, Gefangene gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen auszusetzen.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Claudia Jacob
Pressesprecherin
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