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19. Oktober 2024
Hamburg

Mietrechtsdebatte in der Bürgerschaft: Kappungsgrenze senken, Mietanstieg begrenzen – Kurs halten beim Wohnungsneubau

(LNP) Der Fachsprecher Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Kienscherf, hat in der heutigen Sitzung der Bürgerschaft den Willen der SPD-Fraktion bekräftigt, alle Möglichkeiten zur Begrenzung des Mietanstiegs in Hamburg zu nutzen: „Von zentraler Bedeutung ist und bleibt der Wohnungsneubau. Nur dadurch kann der steigenden Nachfrage nach Wohnraum wirksam begegnet und damit weiteren drastischen Mietanstiegen in Hamburg mittelfristig entgegengewirkt werden. Das starke Engagement der Wohnungswirtschaft für den Wohnungsneubau sowie das konstruktive Zusammenwirken von Senat, Bezirken und den Wohnungsunternehmen zeigt Wirkung. Mit über 8.700 Baugenehmigungen, davon über 2.000 öffentlich geförderte Wohnungen, sind wir hier auf sehr gutem Weg – das muss aber in den nächsten Jahren weiter verstetigt werden“, so Dirk Kienscherf.

Nach Ansicht des SPD-Abgeordneten müsse der Wohnungsneubau durch eine zweite Säule wohnungspolitischer Maßnahmen – dem Mieterschutz – ergänzt werden. „Hier müssen wir alles tun, um überproportionale Mietanstiege zu verhindern, eine Senkung der so genannten Kappungsgrenze von 20 Prozent auf 15 Prozent wäre dazu im Bereich bestehender Mietverträge ein wertvoller Beitrag. Dies würde in bestimmten Bereichen der Vertreibung langjähriger Mieterinnen und Mieter durch stark steigende Mieten entgegenwirken“, begründete Kienscherf die Einbringung des entsprechenden SPD-Antrages in die Bürgerschaft. „Dass CDU und Linke mit ihren Anträgen unseren Weg unterstützen, freut uns.“

Das Problem der zum Teil horrenden Mietforderungen bei Neuvermietungen in bestimmten Stadtteilen Hamburgs sei damit allerdings nicht gelöst. Kienscherf verwies daher auf das Engagement von Bausenatorin Blankau auf Bundesebene. Die Senatorin bereitet eine Bundesratsinitiative gegen Wuchermieten bei Neuvermietungen und Maklercourtagen vor und räumt diesen Vorhaben höchste Priorität ein. „Bisher blockieren CDU/CSU und FDP allerdings eine solche Veränderung auf Bundesebene.“

Hintergrund:

In der vom Bundestag beschlossenen, von der SPD als halbherzig kritisierten Mietrechtsnovelle, ist die Öffnungsklausel für die Länder für eine abgesenkte Kappungsgrenze in § 558 Absatz 3 BGB (vgl. BT-Drs. 17/11894) enthalten. Die Einfügung der Sätze 2 und 3 in § 558 Absatz 3 ermächtigt auch den Senat im Wege der Rechtsverordnung das gesamte Stadtgebiet oder Teile des Stadtgebiets zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesen Gebieten wird die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete dann 15 Prozent, und nicht 20 Prozent betragen.

Das Gesetz soll in Kürze in Kraft treten. Mit Antrag der SPD-Fraktion wird der Senat aufgefordert, die sich durch den Beschluss von CDU/CSU und FDP ergebenden  Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene (Ermächtigung der Städte und Gemeinden zu Senkung der Kappungsgrenze) nutzen bzw. vorzubereiten.

Nach Prüfung der Folgen für den Wohnungsmarkt und Beteiligung der Partner im Bündnis soll für das Wohnen eine Rechtsverordnung erlassen werden, mit der in geeigneter Weise die so genannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt wird. „Wir wollen für möglichst viele Hamburger Mieterinnen und Mieter den Mietanstieg begrenzen – das ist unser Ziel. Vor Erlass einer Verordnung sollen aber auch mögliche Auswirkungen für den Wohnungsmarkt – insbesondere bei den Neuvertragsmieten und für die Investitionsbedingungen im Neubau – geprüft und das Gespräch im Bündnis für das Wohnen gesucht werden. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt versteht sich aber von selbst, dass jede räumliche Begrenzung einer solchen Verordnung gut begründet sein muss. Deshalb soll die Bürgerschaft vor Erlass der Verordnung über die Ergebnisse der Prüfungen und Gespräche informiert werden“, so Kienscherf.

Claas Ricker
Pressesprecher
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: (040) 4 28 31 – 1386
pressestelle@spd-fraktion.hamburg.de
http://www.spd-fraktion-hamburg.de

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