(LNP) Der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis, hat den gestrigen Bundestagsbeschluss, die Verdienstgrenze bei Minijobs anzuheben, positiv bewertet. Geringfügig Beschäftigte dürfen demnach künftig 450 Euro verdienen, ohne darauf Sozialabgaben zahlen zu müssen. Das sind 50 Euro mehr als bisher.
Roland Theis: „Die Verdienstgrenze bei Minijobs, welche im Jahr 2003 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt wurden, ist seither nicht erhöht worden. Daher ist es angemessen, die Grenze zum Ausgleich der Inflation nun anzuheben. Ebenso ist es ein wichtiger sozialpolitischer Schritt, dass ab 2013 die geringfügig Beschäftigten verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden, per Antrag eine Befreiung aber weiterhin möglich sein wird.
Minijobs stoßen bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern auf großes Interesse. Sie sind eine gute Möglichkeit um dazuzuverdienen, etwa für Studenten oder Rentner. Viele nutzen diese Möglichkeit ganz bewusst und freiwillig. Zudem sind Minijobs eine entscheidende Maßnahme, um Schwarzarbeit zu verhindern. Nicht zuletzt sind sie ein sinnvolles Instrument, um in ordentliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu gelangen. Das ist immerhin einem Drittel der Minijobber gelungen.
Die pauschale Kritik von Oppositionsvertretern ist wenig hilfreich. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass die Minijobs ein sinnvoller Baustein einer Politik für mehr Beschäftigung sind, die durch den aktuellen Bundestagsbeschluss der heutigen Situation angepasst werden.“
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