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Minister Maas im Dialog mit dem Dehoga Saar

(LNP) Auf Einladung von Wirtschaftsminister Heiko Maas fand im Atrium – Haus der Wirtschaftsförderung ein Treffen mit der Präsidentin des Dehoga Saar, Gudrun Pink, sowie weiteren Präsidiumsmitgliedern statt. Unter anderem wurden Informationen zur Hygieneampel in gastronomischen Betrieben, zur Bettensteuer sowie zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Novellierung des Gaststättengesetzes ausgetauscht.

Auch die geplanten Änderungen der Gema für Livemusik- und Tonträgerveranstaltungen wurden diskutiert. Minister Maas zeigte Verständnis für die Kritik des Dehoga an der künftigen Tarifstruktur der Gema. Gaststätten und Diskotheken, aber auch Vereine müssten zum Teil erhebliche Kostensteigerungen hinnehmen. Hier müsse es zu einer Nachbesserung seitens der Gema kommen, sagte Maas.
Einig waren sich die Gesprächspartner in dem Ziel, den Tourismusstandort Saarland weiter zu stärken und die Wertschöpfung der Tourismuswirtschaft zu erhöhen. Minister Maas betonte, dass die Entwicklung des Tourismus zu den wichtigsten Punkten seiner Arbeitsagenda zähle. Zu den Themen, die der Branche unter den Nägeln brennen, sagte er Unterstützung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu.
Mit dem Einsatz zweier vom Wirtschaftsministerium finanzierter Tourismuslotsen, die rund 100 Hotellerie- und Gastronomiebetriebe im Saarland vor Ort aufsuchen und Hilfestellung bei anstehenden Problemen geben, wurde ein Zeichen für die Branche gesetzt. Im nächsten Schritt will der Minister das Thema „Organisation und Finanzierung im Tourismus“ gemeinsam mit dem Dehoga und den Landkreisen angehen. Maas „In Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel müssen wir im Konsens mit den vom Tourismus profitierenden Branchen und Einrichtungen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten suchen.“

Dehoga-Präsidentin Pink fügte hinzu: „Wir sind froh, dass der Tourismus als bedeutender und nachhaltiger Wirtschaftsfaktor für das Saarland auch weiterhin einen hohen Stellenwert genießt. Tourismus hat als Querschnittsaufgabe sowohl privatwirtschaftliche wie öffentliche Dimensionen und bedarf des Ineinandergreifens von Wirtschaftspolitik, Standortförderung, Infrastrukturmaßnahmen und einzelbetrieblichem Marketing. Die so genannte ‚Bettensteuer‘, die jüngst vom Bundesverwaltungsgericht zum großen Teil für verfassungswidrig erklärt wurde, sollte daher für die saarländischen Kommunen kein Thema mehr sein, zumal Aufwand und Ertrag nach dem Urteil in keinem angemessenen Verhältnis mehr stehen dürften. Das saarländische Gastgewerbe wird sich – angesichts leerer kommunaler Kassen – jedoch nicht verweigern, wenn es darum geht, dass alle, direkte wie indirekte Nutznießer des Tourismus, sich an einer angemessenen und zweckgebundenen Finanzierung beteiligen und über deren Verwendung mitbestimmen.“

Quelle: Saarland.de – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

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