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18. Oktober 2024
Nordrhein-Westfalen

Minister Schneider: Kurzarbeitergeld wieder für 24 Monate möglich machen / Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit

(LNP) Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider hat die Bundesregierung aufgefordert, mit einer entsprechenden Rechtsverordnung die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wieder auf 24 Monate zu verlängern. „Die Kurzarbeit war während der letzten großen Krise das zentrale Instrument, mit dem verhindert wurde, dass der Arbeitsmarkt in Deutschland eingebrochen ist – übrigens im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern“, sagte Schneider in Düsseldorf.

Der Minister betonte, dass die meisten Betriebe die Möglichkeit einer längeren Kurzarbeit aktuell zwar noch nicht brauchten. Aber schon jetzt sehe die Auftragslage für viele Unternehmen alles andere als rosig aus. „Und wir müssen leider davon ausgehen, dass die Konjunktur noch weiter nachlässt“, sagte Schneider. „Deshalb muss für die Betriebe das wichtige Instrument der Kurzarbeit zur Sicherung der Beschäftigung wieder dauerhafter möglich sein – dafür muss die Bundesregierung rasch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen“, erklärte der Minister.

Zurzeit ist die Kurzarbeit auf sechs Monate beschränkt.

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon. 0211/855-3118
Telefax: 0211/855-3127
Internet: www.mais.nrw.de

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