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Minister Thomas Webel und Holger Stahlknecht stellen Förderprogramm zum Feuerwehr-Führerschein vor

(LNP) Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der Finanzierung von Feuerwehr-Führerscheinen der Klasse C 1. Das teilten Verkehrsminister Thomas Webel und Innenminister Holger Stahlknecht heute in Magdeburg mit. Für das Jahr 2012 sind dazu 10.000 Euro und für das Jahr 2013 40.000 Euro in den Nachtragshaushalt des Landes eingestellt.

„Ich freue mich über den gelungenen Schulterschluss mit dem Verkehrsministerium. Nach einer regulären Fahrschulausbildung besteht mehr Sicherheit beim Führen der Fahrzeuge bei Einsatzfahrten. Dies war uns wichtiger als rechtlich nicht abgesicherte Lösungen. Denn Sicherheit geht vor“, betonte Innenminister Holger Stahlknecht.

Verkehrsminister Thomas Webel hat sich zufrieden darüber geäußert, dass es keine „Schnellbesohlung“ im Zusammenhang mit dem Führerschein für freiwillige Feuerwehren im Lande geben wird. „Nach dem schweren Feuerwehrunfall im Juni 2006 zwischen Wolmirstedt und Glindenberg im Bördekreis, bei dem vier Feuerwehrleute starben, damals war ich noch Landrat, war es für mich keine Frage, dass die Fahrer von Einsatzfahrzeugen eine gründliche Ausbildung erhalten müssen. Dafür habe ich mich – auch gegen Widerstände – stark gemacht.“ Der Name „Feuerwehrführerschein“ sei deshalb nicht zutreffend. „Es handelt sich um einen ganz normalen Führerschein, durch den die Kameraden in die Lage versetzt werden, ein Blaulichtfahrzeug zu führen.“ Insofern werde mit diesem Führerschein, der auch privat genutzt werden könne, ein Anreiz zur Stärkung des Ehrenamtes geschaffen, betonte Webel.

Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23. Juni 2011 wurden die Grundlagen für eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes geschaffen. Den einzelnen Ländern obliegt die nähere Ausgestaltung durch mögliche Rechtsvorschriften. Sachsen-Anhalt wird von der Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch machen.
 
Nach Auffassung der Landesregierung sind eine reguläre Fahrschulausbildung und eine externe Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig.

In den kommenden zwei Jahren werden in Sachsen-Anhalt cirka 180 zusätzliche Prüfungen zum Führen entsprechender Fahrzeuge notwendig. Betroffen sind unter anderem cirka 700 Fahrzeuge der Gewichtsklassen 4,75 t bis 7,5 t bei den Freiwilligen Feuerwehren und 40 Betreuungs-Lkw mit 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht bei den Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Dies wird mit dem vorgestellten Förderprogramm durch das Land finanziell unterstützt.

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
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