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19. Oktober 2024
Rheinland-Pfalz

Ministerin Alt zufrieden mit heutigen Zahlen zur Kita-Betreuung im U3-Bereich – Festhalten am Rechtsanspruch für Einjährige

(LNP) Kinder- und Jugendministerin Irene Alt ist über die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Betreuungssituation der Unterdreijährigen in Kindertagesstätten hochzufrieden: „Rheinland-Pfalz nahm mit einer Betreuungsquote bei den Unterdreijährigen von 27 % zum 1. März dieses Jahres den Spitzenplatz unter den westdeutschen Flächenländern ein. Zum Vergleich besuchten im Jahr 2007 nur 12 % der U3-Kinder eine Kita. Dies belegt vor allem, dass wir die Eltern mit den qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten unserer Kitas im Land überzeugen können. Frühkindliche Bildung kommt an und bietet Eltern außerdem die Möglichkeit, nach der Familienpause wieder in den Beruf einzusteigen“, erklärte Kinder- und Jugendministerin Irene Alt. „Mich bestärkt diese Entwicklung in unserer Anstrengung, den Kitaplatzausbau im U3-Bereich mit unvermindertem Elan weiter voranzutreiben. Hierfür bekommt Rheinland-Pfalz aus den zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von 580 Millionen Euro für den U3-Ausbau rund 27 Millionen Euro. Ich bin froh, dass sich nach schwierigen Verhandlungen nun eine Einigung zwischen Bund und Ländern zur Handhabung der zusätzlichen Bundesmittel abzeichnet. Darüber hinaus setzt das Land eigene Mittel ein, um den bedarfsgerechten Platzausbau zu erreichen.“

Beim Kitaplatzausbau hat Rheinland-Pfalz mittlerweile eine Versorgungsquote von 33,2% erreicht (Stand: August 2012, eigene Landesstatistik), die von Bund und Ländern vereinbarte Quote von 35 % zum 1. August 2013 wird Rheinland-Pfalz aller Voraussicht nach erreichen. Dazu kommt zudem das Angebot von landesweit rund 2.000 Tagespflegepersonen.

An der Einführung des Rechtsanspruchs für Einjährige auf einen Betreuungsplatz, der am 1. August 2013 in Kraft tritt, will Ministerin Irene Alt nicht rütteln. „Dass dieser Rechtsanspruch kommt, ist seit vier Jahren bekannt – es gab also allen Beteiligten reichlich Zeit, sich darauf vorzubereiten und Kita-Infrastruktur entsprechend auszubauen. Vorschläge, den Rechtsanspruch jetzt aufzuweichen und zunächst nur für Zweijährige einzuführen, ist unfair allen jungen Familien gegenüber, die in ihrer Lebensplanung davon ausgehen, dass sie für ihre Kinder ab dem 1. Geburtstag einen Kitaplatz bekommen. Dieses Zurückrudern ist den Familien nicht zu vermitteln. Wir können als Politikerinnen und Politiker nicht auf der einen Seite die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fordern und stehen dann auf der anderen Seite nicht zu unserem Wort“.

Alt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Zweijährige bereits im August 2010 in Kraft trat und dieses Angebot für den Besuch des Kindergartens für Eltern beitragsfrei ist.

Birgit Jahns
Pressestelle
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ
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