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21. November 2024
Nordrhein-Westfalen

Ministerin Steffens: Bundesregierung versagt in der Pflegepolitik / Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit

(LNP) Als vollkommen unzureichend hat die nordrhein-westfälische Gesund­heits- und Pflegeministerin Barbara Steffens im Bundesrat in Berlin die Pflegepolitik der Bundesregierung bezeichnet. „Die Bundesregierung ignoriert die durch den demographischen Wandel entstehenden neuen Herausforderungen“, sagte die Ministerin bei der abschließenden Bera­tung zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. „Um auch pflegebedürftigen Menschen künftig noch ein würdevolles und möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen zu können, müssen jetzt die notwendigen Rahmen­bedingungen geschaffen werden. Doch weder zu den künftigen Bedar­fen der Menschen, vor allem derjenigen mit Demenz, noch zu einer soli­den Finanzierung der Pflegeversicherung bietet die Bundesregierung tragfähige Lösungen an“, so Steffens weiter.

Die Ministerin rügte als Hauptversäumnis, dass die Bundesregierung sich immer noch nicht der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeits­begriffs stelle, der die besonderen Belange Demenzbetroffener berück­sichtige: „Entsprechende Vorschläge liegen seit 2009 vor. Doch inzwi­schen sind drei Jahre auf Kosten der dringend auf Hilfe angewiesenen Menschen vergeudet worden. Hier offenbart sich ein erschreckender Mangel an Bewusstsein von Sozialstaatsverantwortung.“

Pflege müsse endlich vom Menschen her gedacht werden. „Die Er­kenntnis, dass die Zukunft der Pflege die Pflege im Quartier sein muss, weil die Menschen zu Hause so lange wie möglich wohnen bleiben möchten, ist bei der Bundesregierung offenbar noch nicht angekom­men“, sagte Steffens. Dies gelte auch für die Verbesserungen von Leistungen für die Menschen. Allgemein werde ein zusätzlicher Finanz­bedarf von 4 bis 4,5 Milliarden Euro für notwendig erachtet. Allein der Umstand, dass die Bundesregierung nur Leistungsverbesserungen von rund einer Milliarde Euro als ausreichend betrachte, zeige, wie weit die Vorschläge der Bundesregierung von den notwendigen Maßnahmen entfernt seien. Eine umfassende Reform lasse sich damit nicht verwirkli­chen. „Für die Sicherstellung guter Pflege in Zukunft benötigen wir deut­lich mehr Geld“, so die Ministerin.

Steffens verurteilte auch den fehlenden Willen der Bundesregierung zu einer konstruktiven Zusammenarbeit: „Es ist nicht damit getan, medien­wirksam sogenannte Dialogtermine zu veranstalten, die zudem zeitlich sehr eng bemessen waren. Eine ergebnisoffene und fachlich intensive Beteiligung der Länder wurde erst gar nicht gesucht. Damit wurden wertvolle Möglichkeiten zur Erkenntnisgewinnung und Folgenabschät­zung grob fahrlässig vertan. Entsprechend dünn ist das Ergebnis. Ent­sprechend breit ist die Enttäuschung, wie die öffentlichen Reaktionen zeigen.“

Hintergrund:

In Deutschland leben rund 2,34 Millionen pflegebedürftige Menschen, in der Mehrzahl (67 Prozent) Frauen. 83 Prozent der Pflegebedürftigen sind 65 Jahre und älter; 35 Prozent sind 85 Jahre und älter. Fast 70 Prozent (1,62 Millionen) werden zu Hause gepflegt. Davon nehmen 1.066.000 Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld in Anspruch und 555.000 organisieren die Pflege mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. 31 Prozent (717.000) werden in Pflegeheimen vollstatio­när betreut. Bundesweit leben geschätzt 1,2 Millionen Menschen mit Demenz.

Aus dem Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeits­begriffs:

„Der Beirat hält einen Begriff der Pflegebedürftigkeit für erforderlich, der alle körperlichen und geistigen bzw. psychischen Einschränkungen und Störungen umfasst, sowie ein Bewertungssystem, das Lebens- und Be­darfslagen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen flexibel erfasst und einen hohen Grad an Differenziertheit gewährleistet, aber auch Trans­parenz und Akzeptanz für die Betroffenen sicherstellt. Die Erfassung des Unterstützungsbedarfs auf der Grundlage einer umfassenden Be­wertung von körperlichen, kognitiven und psychischen Einschränkungen erfordert einen Paradigmenwechsel bei der Bewertung des Unterstüt­zungsbedarfs. Anstelle des zeitlichen Pflegeaufwandes sowie der Häu­figkeit bzw. des Rhythmus von Hilfeleistungen ist allein auf den Grad der Selbstständigkeit bzw. den Verlust von Selbstständigkeit bei der Durch­führung von Aktivitäten abzustellen. Gleiches gilt bei der Gestaltung von Lebensbereichen.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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