Startseite BundesländerNiedersachsen Ministerpräsident David McAllister: „Wir in Niedersachsen wollen kein CCS und wir bekommen kein CCS!“ / Landesregierung nutzt Länderklausel im CCS-Gesetz des Bundes

Ministerpräsident David McAllister: „Wir in Niedersachsen wollen kein CCS und wir bekommen kein CCS!“ / Landesregierung nutzt Länderklausel im CCS-Gesetz des Bundes

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung ihre Absicht bekundet, ein Landesgesetz zum Thema CCS zu erarbeiten und in den Niedersächsischen Landtag einzubringen.
 
In diesem Landesgesetz soll über die Eignung des niedersächsischen Untergrundes für die dauerhafte geologische Speicherung von Kohlendioxid entschieden werden.
Der Zeitpunkt für die Vorlage des Gesetzentwurfes wird sich ausrichten an der Dauer der notwendigen Untersuchungen für die geologische Beurteilung des Untergrundes. Diese wird im Wesentlichen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie durchführen.
 
Die Landesregierung nutzt auf diese Weise die in dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen „Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ (CCS-Gesetz) verankerte Länderklausel.
 
Die Forderung nach einer solchen Klausel hatte die Niedersächsische Landesregierung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erfolgreich durchsetzen können.
 
Bis zur Verabschiedung des in Aussicht genommenen Landesgesetzes werden keine Projekte zur unterirdischen Kohlendioxidspeicherung genehmigt werden.  
 
„Die Landesregierung hat sich bereits frühzeitig mit den Chancen und Risiken der geologischen Speicherung von Kohlendioxid befasst“, sagte dazu Ministerpräsident David McAllister. „Eine Vielzahl von Fragen zu den Risiken und dem tatsächlichen Nutzen dieser Technologie sind bis heute unbeantwortet geblieben. Für mich steht fest: Wir in Niedersachsen wollen kein CCS und wir bekommen auch kein CCS.“
 
Zusatz von Dr. Franz Rainer Enste: Das Niedersächsische CCS-Gesetz hat als Geltungsbereich die 12-Meilen-Zone.

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