Startseite BundesländerNiedersachsen Ministerpräsident Stephan Weil: EuGH-Urteil zum VW-Gesetz bedeutet einen guten Tag für Niedersachsen

Ministerpräsident Stephan Weil: EuGH-Urteil zum VW-Gesetz bedeutet einen guten Tag für Niedersachsen

von Frank Baranowski
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(LNP) Mit großer Freude hat Ministerpräsident Stephan Weil das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz vom (heutigen) Dienstag aufgenommen. Dies sei ein guter Tag für Niedersachsen, für die Beschäftigten und für das Unternehmen. Endlich habe das höchste europäische Gericht bestätigt, was das Land stets vertreten habe; das VW-Gesetz sei mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Damit stehe fest, dass das erste Urteil des Gerichtshofes, das fast auf den Tag genau vor sechs Jahren am 23. Oktober 2007 ergangen war, vollständig umgesetzt worden sei.
 
Er freue sich insbesondere mit der Belegschaft des VW-Konzerns. Nun könne endlich wieder Ruhe in das Unternehmen einkehren, sagte der Ministerpräsident. Die Landesregierung war am Dienstag zu ihrer wöchentlichen Sitzung nach Wolfsburg gefahren, um die Verbundenheit der Landesregierung mit den Beschäftigten und dem VW-Betriebsrat zu unterstreichen. Man habe natürlich nicht gewusst, wie die Entscheidung ausfallen würde.
 
Das VW-Gesetz stand insbesondere wegen der Beschränkung der Stimmrechte und der Entsendemandate des Landes Niedersachsen bereits 2006 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf dem Prüfstand. Vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission. Zuletzt  ging es vor dem EuGH um die Frage, ob das infolge des ersten EuGH-Urteils im Dezember 2008 geänderte VW-Gesetz eine vollständige Umsetzung darstelle. Denn im VW-Gesetz war die ursprünglich von der Kommission auch kritisierte Regelung zur Sperrminorität beibehalten worden. Im Mai dieses Jahres hatte der Generalanwalt beim Gerichtshof in seinen Schlussanträgen, die eine gutachterliche Stellungnahme darstellen, diese Entscheidung vorgeschlagen. Der EuGH ist hieran nicht gebunden, hat sich aber in dieser Rechtssache diesem Votum angeschlossen.
 
Damit bleibt es auch in Zukunft dabei, dass die Hauptversammlung der Volkswagen AG bei bedeutsamen Entscheidungen mit einer Mehrheit von 80 Prozent der Stimmen plus einer Aktie beschließen muss. Wer – wie das Land Niedersachsen – über 20 Prozent der Stimmen verfügt, hat eine Sperrminorität.
 
Ministerpräsident Weil sagte, das VW-Gesetz in seiner jetzigen Form sei Ausdruck des gesetzgeberischen Willens, wonach kein Aktionär allein einen dominierenden Einfluss auf Volkswagen haben, sondern der Aktienbesitz breit gestreut sein soll. Es privilegiere keinen bestimmten Aktionär, schon gar nicht das Land Niedersachsen, und diskriminiere niemanden. Wirtschaftsminister Olaf Lies ergänzte, das VW-Gesetz beinhalte einen effektiven Minderheitenschutz, insbesondere zugunsten der Arbeitnehmer und der Klein­aktionäre.
 
Damit ist nach elf Jahren und zwei Urteilen des Gerichtshofs eine lange Auseinandersetzung  zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland beendet worden.
 
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