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Mit einer Gesetzesinitiative wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wahlalter in Mecklenburg-Vorpommern auf 16 senken / Saalfeld: Mehr Demokratie wagen!

(LNP) Mit einem Gesetzentwurf wollen BÜNDNIS 90/GRÜNEN die Altersgrenze bei Landtagswahlen von derzeit 18 auf zukünftig 16 Jahre senken. „Es ist Zeit, Jugendlichen in unserem Land mehr Mitspracherechte einzuräumen“, erklärt Johannes Saalfeld, Abgeordneter der Grünen im Landtag. Jugendliche seien von den landespolitischen Entscheidungen direkt betroffen und haben am längsten an den politischen Entscheidungen zu tragen.

Nach Ansicht der Grünen müsse das Wahlalter schon allein wegen der im Jahr 2006 beschlossenen Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre gesenkt werden. Seitdem dürfen in unserem Bundesland bis zu 12.000 Jugendliche statt mit 18 Jahren erst mit 22 Jahren das erste Mal an einer Landtagswahl teilnehmen. Zudem brauche die stetige Alterung der Bevölkerung ein aktives Gegengewicht in den politischen Entscheidungsprozessen. „Für eine ausgewogene Politik braucht es eine ausgewogene Beteiligung aller Generationen“, so Saalfeld, der in diesem Zusammenhang auf das aktuell sehr hohe Durchschnittsalter der Erstwähler hinweist. Momentan sind die Erstwähler in Mecklenburg-Vorpommern 20,5 Jahre alt, da nicht jedes Jahr sondern nur alle fünf Jahre eine Landtagswahl stattfindet. Durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 würde das durchschnittliche Alter der Erstwähler immerhin auf 18,5 Jahre sinken. „Bisher sind die Erstwähler zwischen 18 und 22 Jahre alt. Durch unseren Vorschlag würden Erstwähler zwischen 16 und 20 Jahre alt sein “, so Saalfeld.

Die Absenkung des Wahlalters sei nach Ansicht der Grünen schon deshalb überfällig, weil den Jugendlichen in anderen Bereichen schon viel früher Rechte eingeräumt aber auch Pflichten auferlegt werden. „Mit 14 Jahren dürfen Jugendliche einer Partei beitreten, aber erst vier Jahre später dürfen sie erstmals an einer Wahl teilnehmen. Das ist doch widersinnig“, meint Saalfeld. Zudem dürfen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr ihre Religionszugehörigkeit zwar frei bestimmen, ihre Landesregierung aber noch nicht. Saalfeld zählt weitere Beispiele auf: Mit 16 Jahren dürfen Jugendliche heiraten, mit 17 dürfen sie sich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichten. „Unser Landeswahlrecht hinkt also der Rechts- und Lebenswirklichkeit der Jugendlichen weit hinterher “, so Saalfeld.

Die Grünen verweisen auch auf die Bedeutung ihres Vorschlags für die Demokratieentwicklung. Mehr politische Mitbestimmung verringert die Distanz zur Politik. Jugendliche sollten möglichst zeitig in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. „Denn früh übt sich, wer ein Meister werden will. Wagen wir mehr Demokratie!“, fordert Saalfeld.

Im Gegensatz zu den Landtagswahlen dürfen Jugendliche an den Kommunalwahlen bereits mit 16 Jahren teilnehmen. „Eine Begründung für diese Differenzierung blieb der Landtag schon damals schuldig. Deswegen sollten wir diese Ungleichbehandlung bei Kommunal- und bei Landtagswahlen beseitigen“, so Saalfeld. Die Bundesländer Bremen und Brandenburg haben es bereits vorgemacht.

Weike H. Bandlow
Pressesprecherin
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lennéstr. 1/Schloss
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T. 0385.5252452
F: 0385.5252460

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