(LNP) Das Europäische Parlament in Straßburg hat die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern von EU-Ländern nach Deutschland und umgekehrt nachgebessert.
Damit werden die Möglichkeiten der bundesdeutschen Behörden abgesichert, Überprüfungen vorzunehmen. Dies stärke den heimischen Mittelstand, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschafts-vereinigung Hessen MIT, Frank Hartmann, in Fulda.
So werde es künftig klare Regeln für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden geben. Der Begriff „Entsendung“ werde genau definiert, um die Ausbreitung von Briefkastenfirmen zu unterbinden. In der EU gebe es geschätzte 1,2 Millionen Menschen, die von ihren Unternehmen im Heimatland in einen anderen EU-Staat entsendet werden, um dort zu arbeiten. Etwa 25% von ihnen werden in der Baubranche eingesetzt, vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen.
Der Kampf gegen Schwarzarbeit und Lohndumping stehe für den Mittelstand in Hessen im Vordergrund. Durch die Entscheidung des EU-Parlaments werde die Kontrollmöglichkeit der einzelnen Länder gestärkt. Die Mitgliedstaaten können weiterhin selbst darüber entscheiden, welche Kontrollmaßnahmen sie ergreifen.
„Seit 2006 kämpfen wir mit unserem osthessischen CDU-Europaabgeordneten Thomas Mann gegen den erklärten Willen der EU-Kommission, die deutschen Kontrollen zu beschränken“. In diesem Kampf sei man nun erfolgreich gewesen, erklärte Hartmann.
Damit werde die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Mittelstandes gestärkt. „Billigangebote“ aus dem Ausland können weiterhin wirksam bekämpft werden.
Die MIT Hessen bedanke sich ausdrücklich bei Thomas Mann MdEP/CDU, der sich als Vizepräsident des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments nachdrücklich und erfolgreich für die Unterstützung des heimischen Mittelstandes einsetze.
Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Hessen
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