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19. Oktober 2024
Hessen

Mittelstandspolitik / Walter Arnold: Bürokratie für den Mittelstand muss abgebaut werden – Entwurf geht an der Realität der hessischen Unternehmen und Betriebe völlig vorbei

(LNP) Als „wenig fundiert“ bewertete heute in Wiesbaden der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Walter Arnold, den Gesetzentwurf der GRÜNEN für ein Tariftreue- und Vergabegesetz: „Der Entwurf hebt sich zwar durch seine Kürze positiv von anderen Vorschlägen der Oppositionsfraktionen in der Vergangenheit ab, geht aber von falschen Voraussetzungen aus, wenn mangelnde Transparenz bei den bisherigen Verfahren bemängelt und die Einführung auftragsfremder Vergabekriterien gefordert werden.“

Zu der vorgesehenen Mindestlohnregelung wies Dr. Arnold auf die Forderungen des Europarechtes hin. Für den Vollzug der bereits bestehenden Tariftreueregelung des geltenden Hessischen Vergabegesetzes aus dem Jahr 2007 wäre es notwendig gewesen, alle in Hessen geltenden Entgelttarif-Verträge zu sammeln, zu sichten und dann im Staatsanzeiger des Landes Hessen und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD bekannt zu geben. Mit der EuGH-Entscheidung aus dem April 2008, dem sog. ‚Rüffert-Urteil‘, habe jedoch schnell festgestanden, dass eine regionale Tarifvertragsregelung im öffentlichen Auftragswesen des Landes schlicht nicht zulässig sei. Dr. Arnold hob hervor: „Bereits jetzt existieren mit dem ausgeweiteten Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie dem Mindestarbeitsbedingungengesetz allgemeinverbindliche gesetzliche Regelungen.“ Einen gesetzlichen Mindestlohn in ein Gesetz zu schreiben, wie die GRÜNEN dies täten, mache die autonome Lohnfindung zwischen Arbeitgebern und Unternehmen zum Spielball politischer Interessen.

Auch die Einführung vergabefremder Kriterien führt lediglich zu weiterer bürokratischer Belastung gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem werde bei der Feststellung der „Beschäftigung von Auszubildenden“ oder der „Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen“ der Willkür bei der Auftragsvergabe Tür und Tor geöffnet. Dr. Arnold machte deutlich: „Die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen sind daher zugunsten einer nachhaltigen, wachstums-, wohlstands- und beschäftigungsfördernden Entwicklung der Unternehmen auszugestalten. Dies setzt insbesondere die Formulierung einfacher, klarer, transparenter und unbürokratischer Regelungen voraus. Dem wird dieser Entwurf nicht gerecht.“

Auch der Generalverdacht gegen die Auftragsvergabe im Rahmen der in Hessen geltenden erhöhten Grenzen für die freihändige Vergabe gehe fehl. Eine strenge Dokumentationspflicht gewährleiste in Hessen die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel: „Die Auftragsleistungen werden mit Geld des Steuerzahlers bezahlt, deshalb ist es richtig, hier für Transparenz und lange Aufbewahrungsfristen zu sorgen“, erläuterte Dr. Arnold. Mit einer Frist von zehn Jahren gehe Hessen über die einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen und Bauleistungen (VOL und VOB) weit hinaus. Zudem seien Aufträge, die ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben werden sollen, bereits ab einem Wert von 80.000 Euro in die Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD einzutragen. „Die erhöhten Vergabefreigrenzen“, so Dr. Arnold weiter, „haben bei entsprechender Ausgestaltung eine regionale und an den Bedürfnissen des Mittelstandes orientierte Ausschreibungspraxis ermöglicht, die Kaufkraft und Arbeitsplätze sichert.“

Die behauptete Gefahr des Mißbrauchs sei als „äußerst gering“ einzuschätzen: „Bislang sind keine Korruptionsfälle bekannt geworden, in denen die Vergabebeschleunigung überhaupt eine Rolle gespielt hat. Zudem sind nach innen umfangreiche Dokumentationspflichten für die Innenrevision und den Rechnungshof vorgesehen. Nach außen ist es den öffentlichen Auftraggebern ohnehin freigestellt, hinsichtlich der Bekanntgabe vergebener Aufträge nach Beschränkter Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) und bei Freihändiger Vergabe Transparenz herzustellen. Das ist die bessere Lösung.“

„Wir werden bis Ende des Jahres einen Vorschlag für ein zeitgemäßes, europarechtskonformes und nachhaltiges Mittelstandsgesetz vorlegen, der sich tatsächlich an den Bedürfnissen der kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen orientiert und dies nicht nur behauptet“, so Dr. Arnold abschließend.
 
Christoph Weirich, Pressesprecher
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