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Mögliches Verfassungsurteil zur Kinderbetreuung wird umgesetzt / Transparente Finanzierung der Kinderbetreuung bleibt notwendig

(LNP) Zur Kritik des Städte- und Gemeindebundes am Kinderförderungsgesetz erklärt André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Wir sehen einer Klage mit Gelassenheit entgegen. Sollte das Gericht wider Erwarten zu dem Ergebnis gelangen, dass die Erledigung der in Rede stehenden Aufgaben nicht von der gemeindlichen Ebene auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte hätte übertragen werden dürfen, hätte dies Konsequenzen auf die im SGB VIII geregelte Entgeltfinanzierung des Bundes.

Unabhängig davon werden wir selbstverständlich eine wie auch immer aussehende Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes akzeptieren und umsetzen. Sollte allerdings die nunmehr im KiföG getroffene Finanzierungsregelung keinen Bestand haben, so werden wir keine Rückkehr zu einer intransparenten Betreuungsfinanzierung vollziehen.

Für eine Beteiligung des Landes an den Kosten muss es klare Regeln geben. Die alte Rechtslage war in dieser Beziehung unbefriedigend.“

CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
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