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MÜLLER: SPD-Gesetz zu oberflächlich und pauschal / Gesetzgebung bedarf sorgfältiger Beratung und enger Abstimmung

(LNP) „Ohne Zweifel ist es sinnvoll, den bereits jetzt schon erfolgreichen, sicheren und effizienten hessischen Jugendarrestvollzug auf eine moderne gesetzliche Grundlage zu stellen. Eine Eilbedürftigkeit, wie von der SPD angegeben, besteht jedoch keinesfalls, da der Bereich über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt.“ so Stefan MÜLLER, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag aus Anlass der heutigen Plenardebatte zum Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion für ein Jugendarrestvollzugsgesetz.

Weiter erklärte Müller:

„Der Gesetzesentwurf der SPD zur Regelung des Jugendarrestvollzugs bleibt in vielen Teilen zu oberflächlich und pauschal. Dies gilt insbesondere für den neu zu regelnden Warnschussarrest, der zwar in der Vorbemerkung erwähnt, aber inhaltlich überhaupt nicht ausgestaltet worden ist. Ziel- und Zwecksetzung des Warnschussarrests unterscheiden sich deutlich vom herkömmlichen Arrest. Auch ist die Klientel eine völlig andere. Daher muss ein Jugendarrestvollzugsgesetz klar zwischen dem herkömmlichen Arrest und der Sonderform des Warnschussarrest differenzieren und insbesondere die unterschiedlichen Behandlungsformen- und -konzepte berücksichtigen.

Wir setzen bei der Gesetzgebung in diesem Bereich auf eine sorgfältige Beratung und enge Abstimmung mit den anderen Bundesländern und allen am Vollzug Beteiligten. Diese Vorgehensweise hat sich schon bei dem gerade verabschiedeten Hessischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz bewährt, wie die positive Resonanz darauf beweist.“

Daniel Rudolf
Pressesprecher
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
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