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Murkserei des Bundesfamilienministeriums hält an / Carsten Meyer zur zweiten erzwungenen Änderung an der Extremismusklausel

(LNP) Das Bundesfamilienministerium muss bereits zum 2. Mal die sog. Extremismusklausel ändern. Notwendig wurde dies durch eine erfolgreiche Klage des AKuBiZ e.V.. Auch Westthüringer Initiativen werden davon betroffen sein.
Dazu erklärt Carsten Meyer, Abgeordneter des Thüringer Landtages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Änderungen der sog. Extremismusklausel durch das Bundesfamilienministerium sind unbefriedigend, vielmehr erwarten wir die vollständige und ersatzlose Streichung der Klausel. Das weitere Rumbasteln, ja Rummurksen, an der Klausel bindet sinnlose Zeit, die Klausel gehört schlicht abgeschafft,“ kommentiert Carsten Meyer.
Die Klausel würde zurecht von den Betroffenen als eine Zumutung empfunden: „Zivilcourage gegen rechtsextremes Gedankengut ist kein Extremismus, sondern eine notwendige Bereicherung der demokratischen Gesellschaft,“ stellt Carsten Meyer, der sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus engagiert, klar. „Insofern ist sie eine Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik. Die Initiativen hätten es daher gar nicht nötig, sich zu etwas bekennen zu müssen, was sie in ihrer täglichen Arbeit sowieso mit Leben erfüllen.

Auch die jetzigen Änderung wegen mangelnder Rechtssicherheit beheben nicht den Grundmangel der Klausel: Das grundlegende Misstrauen, das den Initiativen von der Ministeriumsspitze, von Ministerin Schröder, entgegenschlägt. „Spätestens nach der Aufdeckung der rechtsextremen Mordserie sollte ein Umdenken wenigstens ansatzweise erkennbar sein. Das ist offenbar nicht der Fall. Statt mit überflüssigen Extremismusklauseln sollte sich Frau Schröder mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der Gefährdung der Demokratie durch Neo-Nazis befassen.“ schließt der bündnisgrüne Landtagsabgeordnete.

Michael Hoffmeier
Leiter Abgeordnetenbüro Carsten Meyer, MdL
Karlstr. 5 / 7
99817 Eisenach
Tel.: 03691-6590070
www.meyergruen.de

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