(lnp) Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: „Musik – ein Kulturgut von unschätzbarem Wert“. Bayerns Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle und der Präsident des Bayerischen Musikrats Dr. Thomas Goppel, Staatsminister a. D., haben heute in München eine Vereinbarung zur vertieften Zusammenarbeit von Bildungsministerium und Musikrat unterzeichnet.
Bildungsminister Spaenle sagte: „Musik ist ein Kulturgut von unschätzbarem Wert, gerade auch für unsere Schülerinnen und Schüler. Gemeinsames Musizieren und die individuelle Beschäftigung mit Musik kann mannigfache Effekte entfalten, die sich positiv auf die persönliche Entwicklung der jungen Menschen auswirken – es sei beispielsweise nur an die Förderung sozialer Kompetenzen wie Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie das Training von Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen gedacht.“ Der Minister betonte: „Ich freue mich deswegen sehr, dass die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Musikrat vertieft wird, um den Schülerinnen und Schülern den Zugang zu einer möglichst breiten Palette an musischen Angeboten zu ermöglichen.“
Dr. Thomas Goppel unterstrich: „Der Bayerische Musikrat und seine Mitglieder sind glücklich, dass sich diese erneute Vereinbarung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst der Musik im Schul- aber auch allgemeinen Kulturalltag des Freistaates nun bewähren wird. Wir setzen im Freistaat so viel auf Selbstinitiative und ihre Spielformen wie nirgends sonst, können das aber nur, weil wir auf allen Feldern mit einer ergebnisoffenen Kooperation zwischen Staat und Freiwilligkeit oder, wie es auch in unserem Musikerdeutsch heißt, „Pflicht und Kür“ rechnen können. Die neue Unterschrift besiegelt das für weitere Jahre. Danke!“
Schwerpunkte der Vereinbarung sind u. a. eine noch engere Kooperation bei der Umsetzung des musikalischen Bildungsauftrags in der elementaren musikalischen Bildung und Erziehung, im Vokal- und Instrumentalunterricht, im Ensemblespiel und bei der Vorbereitung auf ein Musikstudium sowie der Durchführung gemeinsamer Projekte wie Konzerte oder Musiktheater. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Zusammenarbeit im Ganztagsbereich. Dabei geht es insbesondere darum, musische Angebote leichter in den schulischen Ganztag einzubinden sowie Arbeitshilfen und -materialien für externe Partner gemeinsam zu veröffentlichen. Auch projektbezogene Fortbildungen für das musikpädagogische Fachpersonal stehen im Fokus.
Diese Vereinbarung ist die Novellierung einer im Jahre 2005 geschlossenen Übereinkunft und bezieht alle unter dem Dachverband des Bayerischen Musikrats organisierten Verbände und Organisationen mit ein.
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Quelle: Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst om 11.01.2016.