(LNP) Das gesellschafts- und wirtschaftspolitische Leitbild der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft in der CDU ist die Soziale Marktwirtschaft, in der Freiheit und Verantwortung untrennbar miteinander verbunden sind. Unsere Politik zielt darauf ab, jedem Bürger die Chance zu seiner persönlichen Freiheitsentfaltung, zur Teilhabe, zum sozialen Aufstieg und zum Wohlstand zu ermöglichen.
In den letzten Jahren hat man allerdings den Eindruck bekommen, dass der Freiheitsbegriff in erster Linie auf die ökonomische Freiheit reduziert wurde. Dabei scheint das Verantwortungsbewusstsein insbesondere zahlreicher Topmanager beim Lohngefüge sowie der fairen Teilhabe aller Beschäftigten des Unternehmens am Unternehmenserfolg verlorengegangen zu sein. Ein Indikator dafür ist der stetige Anstieg der Managergehälter bei gleichzeitiger Stagnation der Reallöhne (der Löhne nach Abzug der Inflationsrate) für Arbeitnehmer.
Nicht selten erhalten Spitzenmanager in Deutschland heute mehr als das Hundertfache des Durchschnittsgehaltes ihrer weltweit beschäftigten Mitarbeiter. Auch bei wirtschaftlichen Misserfolgen ihrer Unternehmen und einem damit verbundenen Ausscheiden aus der Führungsetage werden ihnen meist großzügige Abfindungen gewährt, während die Beschäftigten um ihren Job bangen müssen. Exemplarisch dafür stehen die Ereignisse um den ehemaligen Vorstand Dirk Jens Nonnenmacher von der HSH Nordbank. Solche Wirtschaftsaffären und die Diskussion um die Höhe von Managergehältern führen bei den Bürgern zu dem Eindruck dass in unserer Gesellschaft etwas aus den Fugen geraten ist.
Der CDU Arbeitnehmerflügel sieht daher Handlungsbedarf, um das Vertrauen in Demokratie und Soziale Marktwirtschaft zu stärken. Eine gesetzliche Regelung der Managergehälter würde für mehr Gerechtigkeit in den Betrieben sorgen, eine Neiddebatte verhindern und auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens in Deutschland leisten.
Daher fordert die CDA Niedersachsen eine gesetzliche Regelung für die Begrenzung der Managergehälter durch die Festlegung einer Relation von Managergehältern zu den Durchschnittseinkommen der Belegschaft ihres Unternehmens bei gleichzeitiger Gewährung eines Mindesteinkommens. Die Relation soll dabei an den Unternehmenserfolg gekoppelt sein.
Eine Realisierung dieser Forderung würde ein verstärktes Eigeninteresse des Managements für die Vergütungssituation und Lohnentwicklung ihrer Mitarbeiter befördern und so der bloßen Betrachtung der Arbeitnehmer als „Kostenfaktor“ entgegenwirken. Die Personalentwicklung würde damit in den Unternehmen eine Aufwertung erfahren. Investitionen in die Belegschaft würden so eine Rendite für das gesamte Unternehmen erbringen.
Durch Koppelung der Managergehälter an das Durchschnittseinkommen soll eine Maximierung der Durchschnittseinkommen erreicht werden, so dass alle Arbeitnehmer von der positiven Entwicklung ihrer Unternehmen profitieren.
Auch der von den Tarifpartnern ausgehandelte Mindestlohn sollte an das Durchschnittseinkommen der Belegschaft des jeweiligen Unternehmens gekoppelt werden.
CDA in Niedersachsen
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