Startseite BundesländerHamburg Neue Landeshaushaltsordnung darf keine Verstecke für zusätzliche Schulden schaffen

Neue Landeshaushaltsordnung darf keine Verstecke für zusätzliche Schulden schaffen

von Frank Baranowski
0 Kommentare

(LNP) Heute hat der Rechnungshof seine Kritikpunkte an der neuen Landeshaushaltsordnung (LHO) vorgestellt. Bis Ende 2013 wird der Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss in mehreren Sitzungen beraten.

Dazu erklärt Roland Heintze, stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Wir werden uns die neue Landeshaushaltsordnung genau anschauen. Es dürfen keine Verstecke für neue Schulden geschaffen werden. Die Erlaubnis, Schulden für Hilfskredite oder Unternehmensbeteiligungen aufzunehmen, muss eng begrenzt werden. Der Rechnungshof kritisiert, dass künftig alle zusätzlichen Verwaltungseinnahmen in neue Ausgaben umgemünzt werden können. Diese Kritik halten wir für berechtigt. Wenn wir mehr Gebühren zahlen, soll uns das auch über weniger Neuverschuldung zugutekommen und nicht zu höheren Staatsausgaben führen. Die flächendeckende Einführung der kaufmännischen Buchführung ist auf Bundesländerebene einzigartig. Hamburg ist hier Vorreiter einer auch von der EU forcierten Entwicklung. Mit der LHO schließt der Senat das ab, was Anfang des letzten Jahrzehnts unter Ole von Beust begonnen wurde.“

Hintergrund:

Die neue Landeshaushaltsordnung sieht vor, dass die Stadt Hamburg ihre Buchführung auf das kaufmännische Rechnungswesen umstellt. Die LHO soll am 1.1.2015 in Kraft treten, wenn die Bürgerschaft zustimmt.

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
E-Mail: julia.wagner@cdu-hamburg.de

Das könnte dir auch gefallen