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Neue Richtlinie fördert Ruheständler aus Alltagsbegleiter

von Frank Baranowski
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(LNP) Mit der heutigen Verkündung im Sächsischen Amtsblatt tritt die Richtlinie „Ruheständler als Alltagsbegleiter für Senioren“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz in Kraft. Dazu erklärt Hannelore Dietzschold, seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion:

„Ausgehend von den positiven Erfahrungen des mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Programms der Alltagsbegleiter hat sich die Regierungskoalition in den Beratungen zum aktuellen Doppelhaushalt dafür eingesetzt, dass auch Frauen und Männer im Ruhestand sich als Alltagsbegleiter engagieren können.

Mit der heute veröffentlichten Richtlinie können nun auch Ruheständler, die sich um betagte, aber nicht pflegebedürftige Menschen kümmern, mit einer Aufwandsentschädigung unterstützt werden. Die vom Sozialministerium durchgeführte Evaluation des Alltagsbegleiter-Projektes hat deutlich gemacht, dass diese bislang ausgeschlossene Gruppe hochengagiert und einsatzbereit ist. Viele Projektträger hatten bemängelt, dass dieses Engagement bislang unberücksichtigt blieb.  Mit der neuen Richtlinie wird dieser Kritik Rechnung getragen und eine weitere wichtige Maßnahme zur Unterstützung betagter Menschen geschaffen.“

Zum Hintergrund: Ziel der Richtlinie „Ruheständler als Alltagsbegleiter für Senioren“ ist es, betagten Menschen im Alltag in der eigenen Häuslichkeit zu Seite zur stehen, etwa durch Unterstützung bei Einkäufen, kleinen Hilfen im Haushalt oder die Begleitung beim Kirchgang, um sozialer Isolierung vorzubeugen und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu verlängern.

Gefördert werden dabei Vorhaben von Projektträgem, die mindestens fünf geeignete Personen, die sich im Ruhestand oder Vorruhestand befinden bzw. nicht berufstätig sind, keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und III empfangen sowie nicht arbeitssuchend gemeldet sind, als Alltagsbegleiter engagieren und an zu Begleitende vermitteln.

Die Zuwendung wird für eine Projektdauer von zwölf Monaten gewährt und sieht eine Aufwandsentschädigung für Alltagsbegleiter von monatlich 80 Euro ergänzt um eine Verwaltungspauschale für den Projektträger vor, die die Vermittlungskosten abdecken soll. Förderanträge können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

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