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Neues Gleichstellungsgesetz soll Frauenförderung stärken

Weltfrauentag 2014: Minister Storm fordert mehr Chancengerechtigkeit für Frauen im Erwerbsleben

(LNP) Anlässlich des Weltfrauentages am 8. März fordert Frauen- und Familienminister Andreas Storm mehr Chancengerechtigkeit für Frauen im Beruf: „Auch im Jahr 2014 müssen wir feststellen, dass es leider immer noch so ist, dass Frauen insgesamt zumeist deutlich weniger als Männer verdienen und in Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert sind. Wir wollen mit der Gleichstellung von Frauen und Männern schneller als bisher vorankommen. Absichtserklärungen und freiwillige Vereinbarungen haben bislang keine ausreichenden Effekte gebracht. Wir brauchen deshalb verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Herstellung von Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. Dies gilt für die Privatwirtschaft genauso wie für den öffentlichen Dienst. Mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes gehen wir im Saarland mit gutem Beispiel voran. Jetzt ist der Bundesjustizminister aufgefordert, auch die entsprechenden Festlegungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zeitnah umzusetzen und Geschlechterquoten für Vorstände und Aufsichtsräte in Unternehmen gesetzlich einzuführen.“

Die Novellierung des saarländischen Landesgleichstellungsgesetzes hat – gerade mit Blick auf die Vorbildfunktion des Öffentlichen Dienstes – im Bereich der Frauen- und Gleichstellungspolitik für die Landesregierung eine hohe Priorität. Wichtig sind dabei vor allem verbindliche und sanktionsbewehrte Regelungen für die Erreichung entsprechender Zielvorgaben. Außerdem soll die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer weiter verbessert werden. Ein moderner Öffentlicher Dienst muss den Erfordernissen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung tragen, um attraktiver Arbeitgeber sein zu können.

„Wir werden deshalb die Vereinbarkeit als ein Thema auch für Väter stärker in den Fokus rücken und Vereinbarkeit auch für Frauen und Männer mit Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben fördern, z. B. durch die verbesserte Angebote für reduzierte Arbeitszeiten oder Telearbeit“, so Storm. Das Landesgleichstellungsgesetz ist eine wichtige Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit. Die Weiterentwicklung des Landesgleichstellungsgesetzes stellt einen wichtigen Schritt zur Anpassung an aktuelle gesellschaftspolitische Fragestellungen dar und entspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot zur Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Nicht zuletzt durch die geringe Repräsentanz gut ausgebildeter Frauen auf obersten Unternehmensebenen gehen erhebliche Ressourcen für Wirtschaft und Gesellschaft verloren. Storm abschließend: „Es ist zu begrüßen, dass im Koalitionsvertrag auf Bundesebene auch die Einführung einer Quotenregelung für die Privatwirtschaft festgelegt ist. Eine gesetzliche Quote kann dafür sorgen, dass sich die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz verändern, beispielsweise durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Hintergrund:
Der Weltfrauentag wurde vor 103 Jahren von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und findet jährlich am 8. März statt. Vom 1. bis zum 31. März informieren Gewerkschaften, Parteien, Frauengruppen und -verbände landesweit über ihre Arbeit, machen auf Benachteiligungen von Frauen aufmerksam und stellen Forderungen an die Politik.

Annette Reichmann
Pressesprecherin
Telefon: (0681) 501-3097
E-Mail: presse@soziales.saarland.de
Internet: http://www.saarland.de

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