(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den „Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz“ zur Verbandsbeteiligung freizugeben. Dadurch werden vier Verordnungen zu einer zusammengefasst.
Mit der Novellierung ist die Möglichkeit der Internetversteigerung erstmals ausdrücklich in das Landesvollstreckungsrecht aufgenommen worden.
Die Internetversteigerung ist eine moderne und wirtschaftliche Möglichkeit für die Vollstreckungsbehörden, Pfandgegenstände im Interesse der Gläubiger und ebenso im Interesse der Vollstreckungsschuldner kostengünstig und effektiv zu verwerten. Die jetzt beschlossenen Regelungen stellen einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versteigerung sicher.
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