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19. Oktober 2024
Niedersachsen

Niedersachsen verringert die Anzahl von Vorschriften im Vollstreckungsrecht

(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den „Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes“ beschlossen. Dadurch werden bisher vier Verordnungen zu einer einzigen zusammen gefasst.
 
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes war die Möglichkeit der Internetversteigerung erstmals ausdrücklich in das Landesvollstreckungsrecht aufgenommen worden. Diese ist eine moderne und wirtschaftliche Möglichkeit für die Vollstreckungsbehörden, Pfandgegenstände im Interesse der Gläubiger und ebenso im Interesse der Vollstreckungsschuldner kostengünstig und effektiv zu verwerten.
 
Die neuen Durchführungsbestimmungen stellen nunmehr einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versteigerung sicher.

Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
 
Tel: (0511) 120 69 47
Fax: (0511) 120 68 33
Email: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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