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Niedersachsen will Mieter gegen Überwälzung von Maklerkosten schützen

(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, sich einer Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Wohnraumvermittlungsgesetzes anzuschließen. Von Vermietern beauftragte Makler sollen zukünftig allein vom Vermieter bezahlt werden müssen.
 
Bisher können Vermieter die Maklerkosten von bis zu zwei Monatsmieten auf die Mieter abwälzen. Gerade in Ballungsräumen ist es Standard, dass der Vermieter den Makler zwar beauftragt, die Courtage aber die Mieter zahlen lässt, indem er mit diesen eine entsprechende Vereinbarung trifft oder den Makler veranlasst, mit den Mietern einen weiteren Vertrag zu schließen. Die Mieter können sich dieser Überwälzung faktisch nicht entziehen, wollen sie im harten Wettbewerb um Wohnraum gerade in den Städten nicht den Kürzeren ziehen.
 
„Mit der jetzt angestrebten Änderung treten wir der Marktmacht von Vermietern und Maklern entgegen. Es muss wieder das Prinzip gelten: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“, sagte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.
 
Mit der Bundesratsinitiative soll erreicht werden, dass jede Vereinbarung, mit der sich der Mieter verpflichtet, die Kosten eines vom Vermieter beauftragten Maklers zu übernehmen, unwirksam ist, gleich ob die Vereinbarung mit dem Vermieter oder mit dem Makler geschlossen wird. Außerdem soll einem Makler, der gegen dieses Überwälzungsverbot verstößt, eine Geldbuße bis zu 25.000 € drohen. Schließlich sollen Maklerverträge, die Mietinteressenten von sich aus schließen, zukünftig der Textform bedürfen.
 
„Wir haben damit eine wesentliche rechtspolitische Forderung aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Ich fordere die Regierungsfraktionen in Berlin auf, sich zügig mit diesem überfälligen Vorschlag zu befassen“, sagte der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil.

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