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Niedersächsische Landesregierung spricht sich für gemeinsame Ethikkommission aus

(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in ihrer Kabinettssitzung dafür ausgesprochen, eine Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) gemeinsam mit den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein einzurichten. Diese soll bei der Hamburger Ärztekammer angesiedelt sein.
 
Der Hintergrund: Auf der Grundlage des Embryonenschutzgesetzes wurde im März 2013 die „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ erlassen. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2014 in Kraft. Sie regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Zentren zugelassen werden dürfen, in denen die PID angeboten wird. Und sie verlangt, dass die Länder unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik einrichten.
 
Niedersachsen will nun mit den anderen genannten Bundesländern ein Länderabkommen zur Gründung einer Ethikkommission abschließen. Diese wird die Einhaltung der Voraussetzungen zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik im Einzelfall prüfen und eine entsprechende Bewertung vornehmen.
„Wir wissen, dass es für viele werdende Eltern sehr wichtig ist, dass es diese Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik gibt – gerade wenn das Kind von einer Erbkrankheit betroffen sein könnte“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt anlässlich der Kabinettsentscheidung: „Die Grenze zwischen Chancen und Gefahren der Präimplantationsdiagnostik verläuft allerdings fließend. Auf jeden Fall darf der Einsatz dieser Technik nicht den Eindruck vermitteln, dass Erbkrankheiten und Behinderungen künftig vermeidbar sind und die Gesellschaft sich auf diesem Weg ihrer Aufgabe zur Fürsorge entledigen könnte. Eine Ethikkommission wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Präimplantationsdiagnostik nicht für lebensfeindliche Zwecke missbraucht wird.“
 
Als Präimplantationsdiagnostik werden zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen bezeichnet, die bei der Entscheidung helfen, ob ein durch künstliche Befruchtung (in-vitro-Fertilisation) erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht. Die PID wird hauptsächlich zur Erkennung von Erbkrankheiten und Anomalien der Chromosomen angewendet.
 
Presse- und Informationsstelle der
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